Zürcher tricksen mit Fake-Gesprächen - Inder muss wieder zurück
Ein Unternehmen aus Zürich will unbedingt einen indischen Softwareingenieur anstellen, greift dabei jedoch zu unerlaubten Mitteln.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Inder reist in die Schweiz, um eine Stelle in einem Zürcher Unternehmen anzutreten.
- Sein Arbeitgeber trickste jedoch bei der Arbeitsbewilligung.
- Die Firma veranstaltete Fake-Bewerbungsgespräche, um den Inländervorrang zu umgehen.
- Der Inder verlor seine Bewilligung und musste samt Familie wieder nach Hause.
Ein Zürcher Unternehmen brachte sich in eine knifflige Situation. Denn um einen IT-Spezialisten aus Indien einzustellen, versuchte es, den Inländervorrang zu umgehen.
Doch der Plan ging schief, wie die «NZZ» unter Berufung auf ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts berichtet.
Wie die Zeitung schreibt, reiste ein 37-jähriger indischer Softwareingenieur im November mit seiner Familie in die Schweiz ein. Zuvor hatte er bereits von dem Unternehmen einen Arbeitsvertrag erhalten.
Der Vertrag wurde ausgestellt, obwohl die Firma laut Gesetz erst hätte versuchen müssen, eine/n Schweizer/in oder EU/Efta-Bürger/in für die Stelle zu finden. Um dies vorzutäuschen, wurden gefälschte Vorstellungsgespräche durchgeführt.
Achtzehn Personen bewarben sich auf die Stelle und drei wurden eingeladen – doch diese Gespräche waren nur Show.
E-Mails decken Täuschung auf
Der Schwindel fiel zunächst nicht auf. Der Inder bekam eine Arbeitsbewilligung und zog mit seiner Familie in die Schweiz um.
Doch dann änderte sich alles sehr schnell: Die Behörden entdeckten verdächtige E-Mails zwischen einer HR-Verantwortlichen und einem Manager des Unternehmens.
In den E-Mails wurde klar, dass die Vorstellungsgespräche nur durchgeführt wurden, um die Behörden zu täuschen. Die HR-Verantwortliche schrieb gemäss «NZZ» unter anderem: «Um dieses Gesuch stellen zu können, müssen wir nachweisen, dass wir in der Schweiz gesucht haben.»
Weiter sagt sie: «Dies haben wir nun gemacht, wir haben Kandidaten interviewt, und klar, es waren leider ‹Fake›-Interviews, die einfach in den Prozess gehören.»
Arbeitsbewilligung widerrufen – Strafverfahren eingeleitet
Nachdem die Behörden von diesen E-Mails in Kenntnis gesetzt wurden, zogen sie die Arbeitsbewilligung zurück. Ausserdem leiteten sie ein Strafverfahren gegen die HR-Verantwortliche und den Manager ein. Diese wurden jedoch bereits eingestellt.
Das Unternehmen versuchte gerichtlich gegen diesen Entscheid vorzugehen – jedoch ohne Erfolg. Das Zürcher Verwaltungsgericht bestätigte den Entscheid der Behörden, der mittlerweile auch rechtskräftig ist.
Rückkehr nach Indien
Der Inder und seine Familie mussten daraufhin zurück nach Indien reisen. Ob er seinen Job nun von dort aus weiterführen kann, bleibt unklar.