Inkasso Firma betrieben: Familie reagiert auf Porno-Rechnung

Tobias Feigenwinter
Tobias Feigenwinter

Zürich,

Ein Grossvater erhielt eine Rechnung für ein Porno-Abo, welches er angeblich abgeschlossen haben soll. Seine Familie geht gegen die rechnungsstellende Inkasso-Firma vor – mit Erfolg.

Die Firma «Inkassodata» schickte der Familie einige Rechnungnen.
Die Firma «Inkassodata» schickte der Familie einige Rechnungnen. - Screenshot SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Familie ging gegen eine Inkassofirma vor und betrieb sie.
  • Der Grossvater soll ein Porno-Abo abgeschlossen haben.
  • Das Inkassobüro zog den Kürzeren und zahlte am Ende.

Die Betreiber betrieben. Genau das hat eine Familie getan und die Geschichte in der SRF-Sendung «Espresso» geschildert. Denn statt einfach in den sauren Apfel zu beissen und eine vermeintliche Porno-Rechnung zu bezahlen, ging die Familie zum Gegenangriff über.

Ein Grossvater erhielt im Dezember 2016 eine Rechnung von Obligo über 90 Franken für ein Sex-Abo, welches er scheinbar gelöst haben soll. Seine Familie hielt ihn davon ab, zu zahlen und wehrte sich. Auf jede Mahnung antworteten sie schriftlich und machten deutlich, dass der Grosspapi das Abo nicht abgeschlossen habe.

Obligo gab daraufhin den Fall an das Inkassobüro «Inkassodata» weiter. Dieses treibt die Zahlungen für Obligo ein. Beim ersten Brief von «Inkassodata» wurden schon 200 Franken Aufschlaggebühr verrechnet und kurz darauf kam die Drohung einer Betreibung. Da beschloss die Familie kurzum, den Spiess umzudrehen.

Wie du mir, so ich dir

Die Familie stellte der Inkassofirma den ganzen Zeitaufwand und die Portokosten in einer Rechnung über 150 Franken aus. Als die Firma nicht auf die Mahnungen reagierte, wurde die Affiche an das Betreibungsamt weitergegeben.

Am Ende zahlte «Inkassodata» und bat die Familie darum, den Betreibungseintrag zu löschen. Was sie aber nicht taten.

Gegenangriff als Lösung?

Das Vorgehen der Familie ist gewagt. Denn hätte die Inkassofirma gegen die Betreibung einen Rechtsvorschlag erhoben, wäre der Fall mit einer Zivilklage vor Gericht gelandet. Und spätestens dann wäre es teuer geworden.

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