Initianten bringen Schwyzer Transparenzgesetz vor Bundesgericht

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Schwyz,

Das Initiativkomitee der Schwyzer Transparenz-Initiative geht vor Bundesgericht. Das vom Kantonsrat geschaffene Gesetz sei verfassungswidrig, kritisiert es.

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Die Initianten des Schwyzer Transparenzgesetzes gehen vor das Bundesgericht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Initianten der Schwyzer Transparenz-Initiative bemängeln die «Schlupflöcher» im Gesetz.
  • Deshalb gehen sie jetzt vor das Bundesgericht.

Im Mai hatten die Schwyzer Stimmberechtigten mit einem Ja-Anteil von 54 Prozent das neue Transparenzgesetz gutgeheissen. Dieses ist die Folge der Transparenz-Initiative der Juso, die 2018 bei einer Volksabstimmung überraschend eine Mehrheit gefunden hatte.

Der bürgerlich dominierte Kantonsrat setzte die Initiative nur widerwillig um. Das Gesetz sei unnötig und bringe ausser Bürokratie nichts, hiess es. Doch auch die Juso ist mit dem Gesetz unzufrieden. Dieses sei zahnlos und verwässert.

Zu viele «Schlupflöcher»

Das Initiativkomitee teilte am Freitag mit, dass es das Transparenzgesetz vom Bundesgericht auf seine Verfassungsmässigkeit überprüfen lasse. Angeprangert wird eine Serie von Regelungen, die die Initianten als «Schlupflöcher» taxieren.

Sie kritisieren, dass Parteien Spenden unter 1000 Franken anonym annehmen dürfen. Dies hebele die in der Kantonsverfassung verankerte Offenlegungspflicht faktisch aus, heisst es in der beim Bundesgericht eingereichten Beschwerde. So könne jemand ohne Pflicht zur Offenlegung unendlich viel Geld spenden. Dies, wenn er es anonym und in kleinen Tranchen zukommen lasse.

Rechte der Bürger verletzt

Diese Umgehungsmöglichkeit verletze das Recht der Bürgerinnen und Bürger, vollständig über die Finanzierung einer Wahl- und Abstimmungskampagne informiert zu werden. Das kritisieren die Beschwerdeführer. Die in der Bundesverfassung garantierte freie Willensbildung werde damit eingeschränkt.

Die Offenlegungspflicht gilt gemäss dem Transparenzgesetz erst, wenn das Budget für eine Wahl- und Abstimmungskampagne auf kantonaler Ebene über 10'000 und auf kommunaler Ebene über 5000 Franken liegt. Diese Gesamtbudgetschwellen seien willkürlich. Die Stimmberechtigten hätten ein Recht, bei jeder Wahl und Abstimmung zu erfahren, wer wie viel Geld in eine Kampagne steckte.

Kritik am Regierungsrat

Weiter lehnen die Beschwerdeführer die Regelung ab, wonach die Parteispenden nur in den Jahren offengelegt werden müssen, in denen eine Partei sich an einer Wahl- oder Abstimmungskampagne beteiligt. Die Akteure könnten so in Jahren, in denen sie keine Kampagnen führen, Spenden sammeln, die sie nicht offenlegen müssten. Diese könne sie für spätere Kampagnen verwenden.

Obwohl die Beschwerdeführer das Transparenzgesetz als ungenügend erachten, kritisieren sie den Regierungsrat, dass er dieses nicht in Kraft gesetzt hat. Sie argwöhnen, dass damit verhindert werden solle, dass die Transparenzregeln bereits bei den kantonalen Wahlen im Frühling 2020 gelten würden.

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