Regierungsrat legt Transparenzgesetz vor

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Schwyz,

Im Kanton Schwyz sollen Parteispenden, die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen sowie die Interessensbindungen von Kandidaten öffentlicher Ämter offen gelegt werden. Der Regierungsrat hat das neue Transparenzgesetz in die Vernehmlassung geschickt.

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Mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,3 Prozent haben die Schwyzer Stimmberechtigten am 4. März 2018 die Volksinitiative «Für die Offenlegung der Politikfinanzierung» der Juso gutgeheissen. Am Mittwoch zeigte der Regierungsrat auf, wie er die Initiative umsetzen will. Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Oktober.

Künftig müssen Parteien und Organisationen, die sich im Kanton oder in Bezirken und Gemeinden an Wahlen und Abstimmungen beteiligen, ihre Finanzen offenlegen. Sie sollen bis Ende März über die erhaltenen Spenden (finanzielle Zuwendungen und geldwerte Leistungen) des Vorjahres Auskunft geben. Personen, die pro Kalenderjahr mehr als 5000 Franken oder Firmen, die mehr als 1000 Franken spenden, sind zu melden.

Budget und Schlussrechnung einreichen

Auch über die Wahl- und Abstimmungskampagnen muss Rechenschaft abgelegt werden. Das Budget für die geplante Kampagne muss spätestens fünf Wochen vor dem Urnengang zur Prüfung und Publikation eingereicht werden. Spätestens 30 Tage nach der Abstimmung oder Wahl muss eine Schlussrechnung vorgelegt werden, um auch später eingegangene Spenden zu erfassen.

Spenden, die anonym oder unter einem Pseudonym eingingen, dürften nicht entgegengenommen werden, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft. Da sie naturgemäss nicht retourniert werden könnten, seien sie einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen.

Nationalratskandidaten ausgenommen

Kandidaten, die für den Ständerat, den Regierungsrat, den Kantonsrat oder einen Bezirks- und Gemeinderat kandidieren, müssen ihre Interessenbindungen offenlegen. Diese Pflicht gilt nicht für Nationalratswahlen, weil für diese der Bund zuständig ist. Dies führe zur eigenartigen Situation, dass Ständeratskandidaten ihre Interessen offenlegen müssten und Nationalratskandidaten nicht, obwohl die Wahlen am selben Tag stattfänden, bemerkt der Regierungsrat in seiner Botschaft.

Ihre Interessenbindungen offenlegen müssen auch gewisse vom Kantonsrat gewählte Behörden, etwa Richter oder Staatsschreiber. Melden müssen die Kandidaten ihre beruflichen und politischen Tätigkeiten, Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien, gewisse Beratungsfunktionen sowie Mehrheitsbeteiligungen.

Aus für «wilde Kandidaten»

Die neue Transparenz bedeutet das Ende der «wilden Kandidaten». Bislang gab es mit Ausnahme der Kantonsratswahlen bei den Majorzwahlen kein zwingendes Anmeldeverfahren, so dass man auch kurz vor dem Urnengang noch neue Kandidaten oder Listen einbringen konnte. Deren Überprüfung wäre gemäss Regierungsrat kaum möglich. Deshalb soll eine zwingende Anmeldefrist eingeführt werden.

Auf eine zentrale Kontrollinstanz will der Regierungsrat aus Gründen der Praktikabilität verzichten. Veröffentlicht werden sollen die Angaben der Parteien, Organisationen und Kandidaten in einem öffentlich einsehbaren Register. Wer trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Offenlegungspflichten verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden können.

-Mitteilung der SDA (mba)

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