Vor dem Bezirksgericht Winterthur muss sich Dienstag die Betreiberin einer Hundepension wegen Tierquälerei verantworten.
Leinenpflicht
Eine Hundesitterin steht in Winterthur wegen Tierquälerei vor Gericht. - keystone
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Die Betreiberin einer Hundepension muss sich am heutigen Dienstag wegen Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Sie soll drei Hunden, die ihr anvertraut wurden, viel zu wenig Futter gegeben haben. Einer war sogar «hochgradig abgemagert».

Die 36-jährige Schweizerin, selbst Halterin mehrerer Hunde, bietet ihre Dienste als Hundesitterin schon seit einigen Jahren in einer Gemeinde im Bezirk Winterthur an. Angeklagt ist sie nun wegen eines Falls, der drei Hunde betrifft.

Die drei Vierbeiner wurden ihr im November 2019 für die Dauer von rund zwei Monaten anvertraut. Alle drei Tiere verloren in dieser Zeit deutlich an Gewicht – laut Anklage, weil sie zu wenig Futter erhielten. Ein Tier sei sogar «hochgradig abgemagert» zurückgegeben worden.

Verheerende Zustände

Das Fell der Hunde war ungepflegt und teilweise kotverschmiert, die Krallen waren zu lang. Der Aufenthalt in der Hundepension führte bei allen drei Tieren zu gesundheitlichen Problemen. Eines der Tiere musste kurz danach eingeschläfert werden.

Wegen der Symptome hätte die Hundesitterin das kranke Tier zum Arzt bringen müssen – so die Anklage. So hätte das Leiden des schwerkranken Hundes zumindest um einige Tage verkürzt werden können.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten, die über eine Ausbildung als Tierpflegerin verfügt, deshalb Verletzung der Würde und des Wohlergehens der ihr anvertrauten Tiere vor.

Für dieses als fahrlässige Tierquälerei eingestuftes Vergehen fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 60 Franken sowie eine Busse von 900 Franken.

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