Die Hoteliers wollen Vorschriften punkto Preis und Verfügbarkeit verbieten, die ihnen Online-Buchungsplattformen machen. Dabei visieren sie nicht nur Preisbindungen an, sondern gleich alle Klauseln der Plattformen, wie ihr Verband Hotelleriesuisse mitteilte.
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Die Zahl von Logiernächten hat gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich zugenommen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will es Online-Buchungsplattformen verbieten, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben Preisvorschriften zu machen.
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Heute ist es gang und gäbe dass die Hotels auf ihren eigenen Internetseiten den Preis auf den Buchungsplattformen nicht unterbieten dürfen.

Das Verbot von Preisparitätsklauseln will die Landesregierung in einer Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb festschreiben. Das soll die Übernachtungsbranche in ihrer Preisgestaltung frei machen. Die Betriebe können den Direktvertrieb über die eigenen Webseiten verstärken.

Lediglich die Preisklauseln zu verbieten, geht Hotelleriesuisse allerdings zu wenig weit, wie der Verband am Donnerstag in einer Vernehmlassungsantwort schreibt.

Das Verbot müsste gleich auf alle Klauseln ausgeweitet werden, welche die Buchungsplattformen dem Beherbergungssektor auferlegen. Sonst könnten die Plattformen weiterhin auf Konditionen und Verfügbarkeitsklauseln zurückgreifen, um Abhängigkeiten zu missbrauchen.

Ausserdem stellt ein breiter gefasstes Verbot laut dem Hotelverband im internationalen Wettbewerb gleich lange Spiesse sicher. Die hauptsächlichen Konkurrenzländer Österreich, Italien, Frankreich und Deutschland hätten 2015 alle Paritätsklauseln verboten. Auch in Belgien gelte ein solches Totalverbot.

Zu begrüssen sei, dass die Regierung das Verbot gleich auf alle Branchen des Beherbergungswesens ausweite, also auch auf Parahotellerie oder hybride Modelle, hält Hotelleriesuisse weiter fest.

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