Horw LU schafft neue Planungsgrundlagen für Bahnhofsgebiet
Der Gemeinderat von Horw hat eine Anpassung des Bebauungsplans für die Zentrumszone Bahnhof Teil West vorgelegt.

Der Horwer Gemeinderat hat eine Änderung des Bebauungsplanes Zentrumszone Bahnhof Teil West ausgearbeitet. Diese verspricht die Schaffung von Freiraum und eine neue Möglichkeit für kulturelle Angebote.
In die Teilrevision flossen zahlreiche Vorschläge aus dem Einwohnerrat mit ein, die «soweit möglich» umgesetzt werden sollen, wie es im Bericht und Antrag des Gemeinderats heisst.
So sollen etwa die historischen Gebäude an der Strasse Sternenried künftig kulturell genutzt werden können. Damit will der Gemeinderat einem Postulat zur Erstellung eines «Kulturpavillons» Rechnung tragen. Auch öffentlicher Freiraum mit Spiel- und Freizeitanlagen sieht der angepasste Bebauungsplan vor.
Bauvorschriften harmonisiert
Der Bebauungsplan wird mit der Teilrevision auch an die neu geltenden interkantonal vereinbarten harmonisierten Bauvorschriften angepasst.
Als Nächstes soll der Einwohnerrat davon Kenntnis nehmen. Es folgt eine öffentliche Mitwirkung vom 9. Juni bis 4. Juli und die Kantonale Vorprüfung von Juni bis September 2025.
Der Einwohnerrat soll im April oder Mai 2026 über die Teilrevision abstimmen. Letztlich muss der Luzerner Regierungsrat diese noch genehmigen. Ein fakultatives Referendum ist möglich.