Hormon PMSG wird in Schweizer Tierhaltung verboten
Der Schweizer Bauernverband SBV verbietet ab dem 1. September das Hormon PMSG in der Tierhaltung. Grund dafür sind die bedenklichen Herstellungsbedingungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Hormon PMSG wird vom Schweizer Bauernverband in der Tierhaltung verboten.
- PMSG wird in einem Verfahren gewonnen, das dem Tierwohlstandard nicht genügt.
- Das Verbot gilt ab dem 1. September 2022.
In der Schweizer Tierhaltung wird das Hormon PMSG verboten. Der Grund dafür sind bedenkliche Herstellungsbedingungen. Diese seien mit dem hohen Tierwohlstandard in der Schweiz nicht vereinbar, vermeldet der Schweizer Bauernverband (SBV) am Montag.
PMSG wird aus dem Blut von tragenden Stuten gewonnen und dient in einzelnen Fällen dazu, Fruchtbarkeitsprobleme bei Schweinen zu behandeln. Deshalb begründet das SBV das Verbot damit, dass die Bereitstellung des Hormons nach wie vor unter tierquälerischen Bedingungen erfolge. Der Wechsel der Herkunft von Südamerika nach Island habe nicht die erhoffte Verbesserung gebracht.
Das Hormon sei bereits bisher sehr selten und ausschliesslich therapeutisch und bei weniger als einem Prozent der Mutterschweine eingesetzt worden. Der leistungssteigernde Einsatz von Hormonen sei in der Schweiz nie erlaubt gewesen, stellt der SBV fest. Im inländischen Fleisch seien daher keine Hormonrückstände zu finden.
Der Beschluss sei für 95 Prozent der Schweizer Tierhaltungsbetriebe per 1. September 2022 verbindlich und der Einsatz von PMSG für alle Tierkategorien verboten. Die Einhaltung der neuen Auflage wird laut SBV ab 2023 kontrolliert.