Hoher Beamter belästigt Mitarbeiterin und sie wird entlassen

Gina Krückl
Gina Krückl

Bern,

Ein Reinigungsangestellte wird monatelang von einem hohen Beamten belästigt, dann entlassen. Jetzt wendet sich das Blatt.

Das Bundeshaus der Schweiz.
In der Vernehmlassung waren die neuen Gesundheitsregeln mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. (Das Bundeshaus in Bern, Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bundes-Reinigungschefin wird regelmässig von ihrem Chef sexuell belästigt.
  • Ein Bericht entlastet ihn, sie wird entlassen. Das Bundesverwaltungsgericht ist empört.

16 Jahre arbeitete Violeta B. als Reinigungskraft für den Bund, nach einem Jahr war sie bereits Objektchefin. Vier Jahre kümmerte sie sich sogar als oberste Putzfrau um das Bundeshaus und die Beamten.

Wegen ihrer unpassenden Frisur und Kleidung (fehlende Schürze und Stöckelschuhe) sowie anderer «Ungereimtheiten» wurde sie dann versetzt. Als Objektchefin in der Steuerverwaltung wurde alles noch schlimmer.

Ihr Chef und hoher Beamter Ernst B. war für seine zweideutigen Sprüche bekannt. Kurz nach ihrem Stellenantritt begann die sexuelle Belästigung. «Das kostet etwas Süsses, das nichts kostet», «Schätzeli» oder «Hallo sexy Frau Violeta» waren an der Tagesordnung.

Fiktiver Suva-Bericht des Beamten

Den geschmacklosesten Scherz beschreibt die «Aargauer Zeitung» wie folgt. In einem Suva-Formular schreibt der Beamte eine fiktive Unfallursache für ihre Schulterverletzung.

«In Badewanne ausgerutscht. Mein Mann wollte mich zwischen den Beinen massieren. Er hob mir das rechte Bein, damit er in mich eindringen konnte. Als der Orgasmus einsetzte, rutschte ich aus und verletzte mich an der rechten Schulter.»

Aus Angst um ihren Job wehrte sich Violeta B. monatelang nicht gegen den hohen Beamten. Als sie es dann doch tut, entlastet die Untersuchung ihren Chef.

Das, obwohl er jeden Vorfall zugibt. «Sie habe es doch auch lustig gefunden», meint der hohe Beamte.

Bundesgericht gibt ihr Recht

Dann wird Violeta B. gekündigt. Sie habe die Arbeitsbekleidung nicht korrekt getragen, die Arbeitszeiten nicht eingehalten und das Vertrauensverhältnis durch ihre «haltlosen Vorwürfe» zerstört.

Sie zieht weiter an das Bundesverwaltungsgericht und endlich erhält sie Recht. Die Richter äussern «Zweifel an der Objektivität des Untersuchungsberichts». Der Beamte habe die «klare anzüglichen Äusserungen» selbst eingeräumt.

Violeta B. erhält eine Entschädigung von einem halben Jahreslohn. Ihr ehemaliger Chef arbeitet noch immer in derselben Funktion als hoher Beamter weiter.

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