Zwei Verbände haben ein Leitdokument für die sehbehindertengerechte Gestaltung von ÖV-Haltestellen erarbeitet.
Sehbehinderung ÖV
Eine Frau mit Sehbehinderung läuft neben einem Bus. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bedürfnisse von Personen mit Sehbeeinträchtigung gehen häufig vergessen.
  • Leitliniensysteme, Markierungen, Beschriftungen in Relief- & Brailleschrift sind wichtig.

Blinde und sehbehinderte Menschen sind in ihrer täglichen Mobilität auf den öffentlichen Verkehr (ÖV) angewiesen. Um ihre autonome Mobilität durch hindernisfreie Haltestellen zu fördern, haben der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV und der Verband öffentlicher Verkehr VöV ein Leitdokument für die sehbehindertengerechte Gestaltung von ÖV-Haltestellen erarbeitet.

«Viele ÖV-Betreiber, Kantone und Gemeinden denken primär an den barrierefreien Einstieg für Rollstuhlfahrende, wenn sie die Haltestellen so genannt behindertengerecht umgestalten», wurde Olivier Maridor vom SBV in einer am Dienstag veröffentlichen Mitteilung zitiert. Die Bedürfnisse von Personen mit Sehbeeinträchtigung gingen dabei leider häufig vergessen.

Für betroffene Menschen sind laut SBV Leitliniensysteme, visuelle Markierungen, Beschriftungen in Relief- und Brailleschrift äusserst wichtig. Ebenso brauche es eine optimierte architektonische Gestaltung und Beleuchtung der Gebäude-Infrastruktur.

Der grösste Selbsthilfeverband der blinden und sehbehinderten Menschen will die ÖV-Betreiber auf bauliche Anliegen der betroffenen Menschen aufmerksam machen. Das neue Dokument benennt demnach wichtige Anforderungen für die Barrierefreiheit, die es zu berücksichtigen gilt, und enthält Empfehlungen für eine hindernisfreie Gestaltung der Haltestellen.

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