Hier joggt Mann durch Zürcher Autobahntunnel
Das Wichtigste in Kürze
- Aufnahmen zeigen, wie ein unbekannter Mann durch den Milchbucktunnel in Zürich joggt.
- Der Kantonspolizei ist der Vorfall bekannt – sie rückte mit einer Patrouille aus.
- Allerdings fanden sie den Jogger nicht mehr vor.
Bizarrer Vorfall in Zürich: Aufnahmen zeigen, wie ein älterer Mann durch den Milchbucktunnel joggt.
Gefährlich – denn dabei handelt es sich um einen Teil der Zubringerstrasse der Autobahn A1. Ein Autofahrer hat den Mann gefilmt – das Video wurde schliesslich auf dem Instagram-Konto «Szene isch Züri» gepostet.
In den Kommentaren erntet die gefährliche Aktion einiges an Kritik und Spott: «Schön doof im Tunnel. 1. Bestimmt verboten, 2. Gaaanz Gesund», schreibt eine Nutzerin.
«Körperlich sicher fit, aber im Kopf?», fragt ein anderer.
Manche amüsieren sie auch einfach darüber.
«Bre (Jugendsprache für Bruder, Anmerkung d. Redaktion) kennt eine Abkürzung», lacht ein Nutzer. «Der schnellste Weg ins Aargau», ein anderer.
Oder: «Sport hat kein Ende, richtige Maschine.» Weitere spekulieren mit Augenzwinkern, dass er wohl einen Termin hätte.
Ordnungsbusse für Erwischte
Die Kantonspolizei Zürich findet das Ganze allerdings weniger lustig.
Ihren Angaben nach hat sich der Vorfall bereits am 12. September ereignet. «Es ist eine Patrouille ausgerückt», sagt Mediensprecherin Carmen Surber. «Diese konnte den Herrn aber nicht mehr antreffen.»
Aus diesem Grund weiss sie nicht, wieso der Mann im Tunnel unterwegs war. «Oft haben die Leute keine Ortskenntnis», so Surber weiter.
«Oder sie realisieren nicht, dass der Zutritt für Fussgänger nicht erlaubt ist – anders als mancherorts im Ausland.» Allerdings würde es sicher auch Personen geben, die meinen, sie könnten so eine Abkürzung nehmen.
Findest du 20 Franken Busse für Fussgänger auf der Autobahn ausreichend?
Der unbekannte Jogger hat Glück, dass die Kapo ihn nicht mehr fand: Wer erwischt wird, muss mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken rechnen.
«Je nach Situation ermahnen die Polizisten eine angetroffene Person und erläutern ihr die Gefahren», sagt Surber. Die Entscheidung liege im Ermessen des Polizisten.