Heiratsstrafe: Ständerat entscheidet über Abschaffung

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    Bern,

    Der Ständerat nimmt am Montag einen neuen Anlauf, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. Ehepaare sollen nun nicht mehr benachteiligt werden.

    Heiratsstrafe-Initiative
    Die Heiratsstrafe-Initiative der Mitte stösst im Nationalrat auf Widerstand. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Ständerat nimmt heute Montag einen neuen Anlauf, um die Heiratsstrafe abzuschaffen.
    • Das Thema beschäftigt die Politik seit Jahren.

    2016 hat das Stimmvolk eine Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe äusserst knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.

    Wird die Initiative nicht zurückgezogen, muss der Urnengang wiederholt werden. Ob die CVP die Initiative zurückzieht, hängt davon ab, ob sich das Parlament auf gesetzliche Regeln einigen kann. Der Bundesrat hat dazu eine Vorlage ausgearbeitet.

    svp ständerat
    40 Männer sitzen derzeit im Ständerat. Dazu kommen deren fünf Frauen. - Keystone

    Die vorberatende Ständeratskommission stimmte dieser mehrheitlich zu, doch liegen dem Ständerat zwei Anträge auf Rückweisung vor. Diese sind in der Kommission nur knapp gescheitert.

    SP und FDP wollen andere Modelle

    Eine Minderheit aus SP- und FDP-Vertreterinnen und -Vertretern möchte den Bundesrat beauftragen, andere Modelle vorzulegen: Namentlich das im Kanton Waadt geltende Modell und ein Modell mit Individualbesteuerung - oder die Vorlage zumindest zivilstandsneutraler auszugestalten.

    Geht es nach dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission, rechnen die Steuerbehörden künftig bei Ehepaaren zwei Varianten durch: Eine Besteuerung nach gemeinsamer Veranlagung und eine in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. In Rechnung gestellt würde dann der tiefere Betrag.

    heiratsstrafe
    Verheiratete Paare sollen künftig keine Steuernachteile mehr hinnehmen müssen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

    Anders als der Bundesrat will die Ständeratskommission den Elterntarif beibehalten und nicht durch einen neuen Alleinerziehendenabzug ersetzen. Dieser Änderung stimmte sie mit Stichentscheid des Präsidenten zu.

    Mit dem Vorschlag des Bundesrates würden Konkubinatspaare mit Kindern schlechter gestellt als bisher - und schlechter als Ehepaare mit Kindern. Das will die Mehrheit der Kommission nicht.

    Die Reform würde in der Version des Bundesrates bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken führen. Davon entfielen rund 1,2 Milliarden auf den Bund und 300 Millionen Franken auf die Kantone. Die Version der Ständeratskommission würde etwas mehr kosten.

    Heiratsstrafe und Heiratsvorteil

    Von der Heiratsstrafe betroffen sind gemäss den neuen Angaben des Bundes rund 454'000 Zweiverdienerehepaare und 250'000 Rentnerehepaare. Sie sind gegenüber unverheirateten Paaren durch eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent benachteiligt.

    Neben der Heiratsstrafe gibt es auch einen Heiratsvorteil: Rund 200'000 Einverdiener- und 124'000 Zweiverdienerehepaare sowie 58'000 Rentnerehepaare kommen in den Genuss einer Minderbelastung.

    Diese beträgt mehr als 10 Prozent gegenüber einem Konkubinatspaar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Unter dem Strich leiden rund 704'000 Paare unter der Heiratsstrafe, rund 382'000 profitieren vom Heiratsvorteil.

    Die Volksinitiative der CVP fordert neben der Abschaffung der Heiratsstrafe auch eine Abschaffung der Diskriminierung in den Sozialversicherungen. Die Gesetzesvorlage des Bundesrates sieht hier keine Änderungen vor: Aus Sicht des Bundesrates sind Ehepaare bei den Sozialversicherungen nicht benachteiligt.

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