Vor vier Jahren erteilten die VBZ einem Tramfahrer wegen Handys am «Steuer» die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, wie das Zürcher Verwaltungsgericht urteilt.
Verkehrsbetriebe Zürich
Das Flexity-Tram der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ). - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Passagier will den Tramfahrer beim Handygebrauch beobachtet haben.
  • Dieser erhielt die fristlose Kündigung.
  • Nun wird er wieder eingestellt und erhält 230'000 Franken.
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Ein Kunde der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) klagt: Der Tramfahrer habe während der Fahrt sein Handy benutzt. Die VBZ glaubt dem Kunden und erteilt dem Tramchauffeur die fristlose Kündigung.

Ein Fehler, wie sich später hinausstellte: Nachdem der Tramführer Beschwerde eingereicht hatte, gab ihm das Zürcher Verwaltungsgericht recht. Jetzt erhält er für den vierjährigen Lohnausfall 230'000 Franken und wird wieder angestellt.

Was war geschehen? Vor rund vier Jahren stieg ein Fahrgast in Zürich ganz vorne ins Tram. Weil er schon bald wieder aussteigen wollte, blieb er stehen.

Tram wurde ruckartig schneller und langsam

Während der Fahrt bemerkte er Kurioses. Zur «NZZ» sagte er: «Das Tram hat auf dieser Strecke mehrmals unnötig gebremst und ist ständig ruckartig wieder schneller und langsamer geworden.»

Dies sei auf dieser Strecke bisher nicht vorgekommen. Darum habe er einen neugierigen Blick in die Fahrerkabine geworfen. Da sei ihm der mobiltelefonische Missstand aufgefallen.

Umgehend schrieb der Passagier dem Kundendienst. Die VBZ reagierte dann mit einer fristlosen Kündigung, ohne ausreichend abzuklären, ob der Vorwurf stimmt. Der Tramfahrer habe die Sachlage stets bestritten.

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