Die Bundesverwaltung ist jüngst Opfer eines Hackerangriffs geworden. Nun hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte eine Vorabklärung eingeleitet.
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Aufgrund des Ransomware-Angriffs wurde eine Vorabklärung eingeleitet. (Symbolbild) - keystone

Nach dem erneuten Hackerangriff auf Daten der Bundesverwaltung hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte eine Vorabklärung eingeleitet. Der angegriffene Software-Anbieter Concevis, der für den Bund arbeitet, hatte bereits bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Strafanzeige erstattet.

Möglicher Verstoss gegen Datenschutzvorschriften

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) habe am Montag eine Vorabklärung wegen Hinweisen auf mögliche Verstösse gegen die Datenschutzvorschriften eingeleitet, hiess es am Mittwoch auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Dem EDÖB lägen erste Hinweise auf einen möglichen Verstoss gegen die Datenschutzvorschriften vor. Nun werde geprüft, ob die Voraussetzungen für eine formelle Untersuchung gegeben seien.

Versuchte Erpressung nach Datendiebstahl

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) hatte am Dienstag über den Datendiebstahl informiert. Es gehe nach derzeitigen Erkenntnissen um ältere operative Daten, die bei externen Dienstleistern des Bundes lagen, hiess es. Dass Systeme des Bundes selbst gehackt worden seien, halte man derzeit für unwahrscheinlich. Dafür gebe es keine Hinweise.

Unmittelbar zuvor hatte der Software-Anbieter Concevis mitgeteilt, das Unternehmen sei am 4. und 5. November Opfer eines sogenannten Ransomware-Angriffs geworden. Bei solchen Attacken stehlen Hacker zunächst Daten und verschlüsseln sie. Danach fordern sie von betroffenen Unternehmen Lösegeld. Concevis lehnte dies aber ab.

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