Grosser Rat segnet Entlastungspaket ab

Thurgauer Grosse Rat bewilligt gesetzliche Grundlagen für Entlastungspaket.

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Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch vier Vorlagen gutgeheissen, mit denen Massnahmen aus dem Entlastungspaket (HG2020) umgesetzt werden können. Ziel ist es, bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Der Thurgauer Regierungsrat hat ein Sparpaket mit 52 einzelnen Massnahmen ausgearbeitet. Damit soll ab 2020 eine jährliche Entlastung des Staatshaushalts um 20 Millionen Franken erreicht werden.

Der Teil des Pakets, der in der Kompetenz von Regierungsrat Staatskanzlei und Departement liegt, soll mit dem Budget 2020 umgesetzt werden. Für einige der Massnahmen sind allerdings Gesetzesänderungen notwendig. Sie sollen ab 2019 in Kraft treten.

In den Schlussabstimmungen bewilligte der Grosse Rat am Mittwoch drei Gesetzesanpassungen sowie Änderungen in einer Verordnung. Es ging darin um die Zusammenlegung der Zivilstandsämter, Anpassungen bei den Gebühren, Änderungen im Finanzausgleich und um eine Begrenzung der Ausgaben für die Prämienverbilligung.

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