Als erster Kanton hat Graubünden die rechtlichen Grundlagen für Bodycams bei Polizisten geschaffen. Von den Polizisten kommt aber Widerstand.
Eine Polizistin zeigt ihre Ausrüstung für die Bodycams.
Eine Polizistin zeigt ihre Ausrüstung für die Bodycams. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Graubünden nimmt bei Bodycams eine Vorreiterrolle ein.
  • Das Kantonsparlament schafft die rechtlichen Grundlagen für die kleinen Geräte.
  • Man wolle mit dem Einsatz aber noch zuwarten und die Situation beobachten.

Bündner Kantonspolizisten sollen Bodycams tragen können. Das Kantonsparlament hat am Donnerstag im Polizeigesetz als erster Kanton eine Grundlage dafür geschaffen. Der Kantonspolizei-Verband lehnt den Einsatz solcher Aufnahmegeräte allerdings ab.

Die entsprechende Abstimmung ging für den CVP-Grossrat und Präsidenten des Bündner Kantonalpolizei-Verbandes, Remo Cavegn, verloren. Sein Antrag auf Streichung des Gesetzesabschnitts über den Einsatz von Bodycams wurde mit 90 zu 23 Stimmen abgelehnt. Das bedeutet, dass Kantonspolizisten zu ihrer eigenen Sicherheit mit Körperkameras auf Streife gehen können.

Zusammen mit dem schweizerischen Verband lehnt der Bündner Kantonspolizei-Verband den Einsatz von Bodycams jedoch ab. Die Polizisten stellen einerseits die präventive und deeskalierende Wirkung solcher Kameras in Frage. Andererseits machen sie einen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte geltend.

Eine Zürcher Polizistin posiert an der Medienkonferenz über die Ergebnisse des Projekts «Polizeiarbeit in urbanen Spannungsfeldern» mit Bodycams.
Eine Zürcher Polizistin posiert an der Medienkonferenz über die Ergebnisse des Projekts «Polizeiarbeit in urbanen Spannungsfeldern» mit Bodycams. - Keystone

Während der Parlamentsdebatte am Donnerstag in Chur wurde mehrfach auf Ereignisse in Zürich hingewiesen, wo Polizisten wiederholt angegriffen worden waren. Die Zürcher Sicherheitsvorsteherin der Grünen Karin Rykart hatte deshalb die Forderung nach Bodycams für Polizisten gestellt. In Gebrauch sind solche Kameras für die Polizei bisher noch in keinem Kanton.

Zuerst die Situation beobachten

Justizdirektor Christian Rathgeb betonte am Donnerstag im Grossen Rat, eine gesetzliche Grundlage für Bodycams zu schaffen, bedeute nicht automatisch, Polizisten gleich solche Geräte zu übergeben, um sie auch einzusetzen. «Wir wollen die Situation beobachten und den Einsatz regeln», sagte Rathgeb.

Grundsätzlich sieht die Kantonsregierung in der Zulassung von Bodycams eine gute Möglichkeit, um Angriffe auf Polizisten zu verhindern oder nach erfolgten Angriffen die Strafverfolgung zu erleichtern. Die Einsatzvoraussetzungen sollen in der Polizeiverordnung konkretisiert werden.

Auch in Zürich wurden Bodycams getestet – sie zeigten eine deeskalierende Wirkung. Doch in Zürich müsste der Stadtrat nach dem Büdner Parlament nachziehen, um die rechtlichen Grundlagen für die kleinen Kameras zu schaffen.

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