Ein Bistro in Küsnacht ZH muss nach einem Bundesgerichtsentscheid schon um 20 Uhr schliessen. Der Betreiber hofft auf einen Kompromiss mit dem Kläger.
Küsnacht
Im Bistro der Steinburg in Küsnacht darf man nicht länger bis um 22 Uhr sitzen. (Symbolbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bar des Restaurants Steinburg in Küsnacht muss früher schliessen.
  • Das Bundesgericht hat eine Bewilligung für Öffnungszeiten bis 22 Uhr für nichtig erklärt.
  • Der Betreiber hofft auf einen Kompromiss mit dem Kläger, einem lokalen Politiker.
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Durch alle Instanzen hat sich ein Kläger gekämpft. Vom Bundesgericht hat er nun Recht erhalten: Die Bar des Gourmetlokals Steinburg in Küsnacht ZH darf am Abend nicht mehr länger als bis 20 Uhr geöffnet sein. Eine Bewilligung der Gemeinde von 2021 wurde für nichtig erklärt.

Bislang durfte das Bistro von Dienstag bis Samstag bis 22 Uhr, am Sonntag im Sommer bis 20 Uhr geöffnet sein. Neu muss es im Sommer stets um 20 Uhr schliessen, im Winter um 17 Uhr. Nach dreijährigem Rechtsstreit ist Betreiber Björn Hilmert nun unterlegen. Darüber berichtet die «Zürichsee-Zeitung».

Steinburg
Im Bistro Steinburg in Küsnacht dürfen Gäste nur noch bis 20 Uhr bedient werden. - instagram

Konsequenzen hat der Entscheid nicht nur für Hilmert, sondern auch für Jose Santana Gonzales. Er betreibt die Seebar, die das Bistro in der Steinburg für den Sommer gemietet hatte. Der Gerichtsentscheid sei auch wegen des bereits begonnenen Umbaus «wie ein Schlag ins Gesicht», sagt er.

Für ihn ist es auch unverständlich, weil gleich neben dem Bistro am öffentlichen Seezugang bis 22 Uhr gefeiert werden darf. Darauf verwies auch das Verwaltungsgericht, das den Fall vorinstanzlich behandelt hatte. Der Lärmpegel sei ortsüblich, argumentierte es. Dabei lagen zwei Gutachten vor, die festhielten, dass bei Öffnungszeiten des Bistros bis 22 Uhr die Planungswerte überschritten werden.

Sollen Bars im Sommer bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen?

Deswegen kann das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz nicht nachvollziehen. Auch seien nie Abklärungen gemacht worden, ob Belastungsgrenzen durch die Aussenbestuhlung eingehalten werden. Die Baukommission müsse dies nun tun.

Für ein solches Gutachten müsste Hilmert finanziell aufkommen, was ihn einige Tausend Franken kosten würde. Zudem muss er die Gerichtskosten von 4000 Franken bezahlen. Hinzu kommen Einbussen wegen Corona und der Sanierung der Seestrasse. Deswegen könne er sich diesen Kampf nicht mehr leisten.

Auch Santala Gonzales hat genug von den Gerichten und will im direkten Kontakt mit dem klagenden Nachbarn einen Kompromiss finden.

Kläger zeigt sich gesprächsbereit

Beim Nachbarn handelt es sich um York-Peter Meyer, der im Vorstand der SVP Küsnacht sitzt. Er habe «keine andere Wahl» gehabt, als Rekurs einzulegen. Denn über das Gesuch um Verlängerung der Öffnungszeiten sei er vorgängig nicht informiert worden.

Er beschwert sich darüber, dass teils auch nach 22 Uhr noch laute Musik gespielt worden sei. Zudem stünden Tische auf dem Weg zu seinem Grundstück.

Trotzdem gibt er sich gesprächsbereit: «Wenn ich einen ernsthaften Kompromissvorschlag erhalte, werde ich ihn gerne prüfen.»

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