Glasfaser-Sabotagen im Aargau: Anklage fordert Gefängnisstrafen
Fünf junge Männer sind wegen massiver Sabotageakte im Aargau angeklagt.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat fünf junge Männer wegen Sabotageakten am Glasfaser-Kabelnetz in Rheinfelden AG angeklagt. Den Schweizern aus der Region drohen wegen weiterer Delikte langjährige Freiheitsstrafen. Der Schaden beträgt laut Anklage 400'000 Franken.
Die fünf Beschuldigten sind zwischen 19 und 20 Jahre alt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Zwei Männer sitzen in Untersuchungshaft. Die Anklage wirft drei Hauptbeschuldigten 41, 34 und 19 Delikte vor. Diese Männer sollen zu Freiheitsstrafen von zehn, acht und sechs Jahren verurteilt werden.
Sie werden beschuldigt, im Dezember 2023 mehrfach das Glasfaser-Kabelnetz in Rheinfelden durchschnitten zu haben. Tausende Kunden waren in der Folge offline. Unterbrochen waren jeweils die Internet-, Telefon- sowie die TV- und Radioanschlüsse.
Die Sabotageakte lösten umfangreiche Ermittlungen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft aus. Laut Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen keine politischen oder extremistischen Motive ergeben.
Gefährliche Gruppendynamik
Es habe sich «um eine sich selbst verstärkende Gruppendynamik gehandelt». Die Delikte seien jedoch zwischen Februar 2022 und Mai 2024 in unterschiedlicher Zusammensetzung, zahlreich und teils arbeitsteilig geplant und ausgeführt worden.
So soll die Gruppe in weiteren Fällen gezielt Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur sabotiert haben. Es seien wohl zwei Hemmschuhe aus dem Bahnverkehr entwendet und auf ein Gleis gelegt worden, schrieb die Staatsanwaltschaft.
Die herannahenden Güterzüge hätten die Hemmschuhe zwar überfahren. Diese seien weggeschleudert worden. Die Züge seien wohl eher zufällig nicht entgleist. Es habe sich um gefährliche Eingriffe mit hohen Risiken für Personen gehandelt.
Versuchte Erpressung
Ein Teil der Beschuldigten muss sich zudem wegen digitaler Angriffe vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. Mehrere Firmen wurden demnach Ziel sogenannter DDoS-Attacken und anderer technischer Störungen. Bei DDoS-Attacken wird versucht, ein System durch eine Flut von Anfragen lahmzulegen.
Die Männer sollen sich ferner an Erpressungen versucht haben. Bei den Straftaten seien die Beschuldigten teilweise gewerbsmässig und bandenmässig vorgegangen, hielt die Staatsanwaltschaft fest.
Die Gruppe soll rund 50'000 Franken erbeutet haben. Ein Anklagepunkt ist auch mehrfach versuchte Brandstiftung. Die Taten seien mutmasslich nicht jeweils von allen fünf Männern gemeinsam begangen worden, schrieb die Staatsanwaltschaft.
Während den drei Hauptangeklagten langjährige Freiheitsstrafen drohen, sollen zwei weitere Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten beziehungsweise zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt werden.
Zusätzlich zu den fünf jungen Schweizern förderten die Ermittlungen auch die Tatbeteiligungen zweier zum Tatzeitpunkt minderjähriger Personen zu Tage. Diese Verfahren führt die Jugendanwaltschaft separat.