Gewässerraum-Ausscheidung bundesrechtskonform neu geregelt
Der Landrat in Liestal hat am Donnerstag in zweiter Lesung die notwendig gewordene Gewässerraum-Ausscheidung im Raumplanungs- und Baugesetz aktualisiert.

Der Landrat hat am Donnerstag in zweiter Lesung die Gewässerraum-Ausscheidung im Raumplanungs- und Baugesetz aktualisiert. Dies war nach einem Urteil des Kantonsgerichtes zu einem Neubau der Psychiatrie Baselland nötig. Die Vorlage war unbestritten.
Bei der Gewässerraum-Festlegung zur Umsetzung neueren Bundesrechts hatte der Landrat 2013 zwecks Vereinfachung eine simple generelle Ausnahmeregelung für Baugebiete beschlossen. Anlässlich einer Beschwerde gegen das Baugesuch für das Psychiatrie-Neubaubrojekt klassierte das Kantonsgericht 2017 jenen Passus aber als unzulässig.
Die bundesrechtskonforme Neufassung verlangt nun parzellenscharfe, grundeigentümerverbindliche und anfechtbare Festlegungen, samt vorgängiger Anhörung der Betroffenen. Konkret sollen die Gemeinden den Gewässerraum in ihrem Siedlungsgebiet künftig im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung selber ausscheiden.
Wie schon bei der ersten Lesung vom 25. Oktober ging nun auch bei der zweiten das Geschäft diskussionslos über die Bühne; der Landrat stimmte einstimmig zu. So käme die Gesetzesrevision nur an die Urne, falls jemand das Referendum ergreifen würde.






