Gewaltopfer sollen besseren Zugang zur Rechtsmedizin erhalten
Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt sollen einen besseren Zugang zu medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen erhalten. Die zuständige Kommission des Nationalrates ist mit entsprechenden Vorschlägen des Bundesrates einverstanden.

Die Landesregierung will die Hilfsangebote für Gewalt-Opfer ausbauen. Dazu schlägt er Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung, der rechtsmedizinischen Dokumentation und der Unterbringung vor. Dazu gehört, die Spuren der Taten, etwa Verletzungen, rechtsmedizinisch zu dokumentieren und zu sichern.
Mit 20 zu 4 Stimmen und mit einer Enthaltung beantragt die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) dem Rat ein Ja zur Vorlage. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Die Kommission will dabei im Gesetz festhalten, dass rechtsmedizinische Dokumentationen von Verletzungen und Spuren nach Gewaltvorfällen 15 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Für die Spuren selber soll eine Mindestfrist von fünf Jahren gelten.
Auch will die Mehrheit präzisiert haben, dass die Kantone genügend Schutzplätze für Gewaltopfer und deren Angehörige bereitstellen müssen. Die Minderheit hingegen will diesen Passus aus der Vorlage streichen.
Ebenfalls eine Minderheit will die Kantone verpflichten, sicherzustellen, dass die Kontaktdaten der Opfer und von deren Angehörigen an eine Beratungsstelle weitergeleitet werden. Dafür die soll die Zustimmung der Opfer nötig sein.






