Am 9. Juni entscheiden die Genferinnen und Genfer über das öffentliche Zeigen von Hasssymbolen, Sterbehilfe, Kinderkrippen und erweiterte politische Rechte für Ausländer.
Genf
Das Rathaus in Genf. (Archivbild) - Keystone

Die Genferinnen und Genfer stimmen am 9. Juni über eine Verfassungsbestimmung ab, mit der das Zeigen von Hasssymbolen in der Öffentlichkeit verboten werden soll. Dazu zählt auch das Hakenkreuz. Bei drei weiteren Vorlagen geht es um Sterbehilfe, Kinderkrippen und erweiterte politische Rechte von Ausländern.

Die Kantone Waadt und Freiburg haben bereits Motionen zum Verbot von Nazisymbolen angenommen. Doch bei einem Ja am 9. Juni wäre Genf der erste Kanton, der ein solches Verbot in seiner Verfassung verankert.

SVP lehnt eigene Forderung ab

Abgesehen von der SVP unterstützen alle Gruppierungen diesen Gesetzestext, der Teil des Kampfes des Kantons gegen Diskriminierung und Hass ist. Die SVP, die diese Forderung jedoch ursprünglich gestellt hatte, lehnte sie schliesslich ab, um «nicht die Büchse der Pandora zu öffnen».

Die neue Bestimmung würde auch eine Rechtslücke schliessen, da es ein solch explizites Verbot auf Bundesebene derzeit nicht gibt. Dies dürfte sich jedoch bald ändern, da nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat Texte unterstützt hat, welche die Verwendung von rassistischen, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen in der Öffentlichkeit schrittweise verbieten sollen.

Politische Rechte von Ausländern

Weiter stimmen die Genferinnen und Genfer über eine Initiative der Linksparteien und der Gewerkschaften ab, welche die politischen Rechte von Ausländern ausdehnen soll. Der Text mit dem Titel «Une Vie ici, une Voix ici» erweitert das aktive und passive Wahlrecht auf kantonaler Ebene für Ausländerinnen und Ausländer, die in Genf wohnen und sich seit mindestens acht Jahren in der Schweiz aufhalten.

Derzeit haben in Genf wohnhafte ausländische Staatsangehörige das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Für die Linke ist es an der Zeit, dass Ausländer vollständig an der kantonalen Demokratie teilhaben können. In der Schweiz gewähren nur die Kantone Neuenburg und Jura Ausländern das Stimmrecht, nicht aber das passive Wahlrecht auf kantonaler Ebene.

Gegner des vollen Zugangs zur Staatsbürgerschaft

Die FDP, die Mitte, die SVP und das Mouvement cityoyen genevois (MCG) bekämpfen die Initiative, die dem Volk ohne Gegenvorschlag vorgelegt wird. Diese Parteien sind der Ansicht, dass nur eine Einbürgerung einen vollen und uneingeschränkten Zugang zur Staatsbürgerschaft ermöglichen soll.

Libertés et Justice sociale (LJS), die neue Partei von Pierre Maudet, unterstützt die Linke. Bei den beiden anderen Vorlagen geht es um Gesetzesänderungen, die von der neuen rechten Mehrheit im Grossen Rat angenommen und gegen die das Referendum ergriffen wurde.

Zwei Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes, die unter bestimmten Bedingungen die Sterbehilfe in Pflegeheimen und Spitälern garantieren, wurden im Kantonsparlament in einer verwirrenden Abstimmung aufgehoben.

Die rechte Parlamentsmehrheit war der Ansicht, dass ein Artikel, der eine Aufsichtskommission für Sterbehilfe einführte, sowie eine Bestimmung, die es den Einrichtungen unmöglich machte, Sterbehilfe unter bestimmten erfüllten Bedingungen zu verweigern, «überflüssig» seien. Gegen diese «überstürzte» und «heimlich» getroffene Entscheidung ergriff der Sterbehilfeverein Exit Westschweiz das Referendum.

Die Organisation hatte keine Mühe, die erforderlichen Unterschriften für die Abstimmung zusammenzubekommen. Die Linke empfiehlt, die Gesetzesänderung abzulehnen, da sie die Gefahr berge, dass der freie Zugang zum assistierten Suizid wieder rückgängig gemacht werde. Nach «reiflicher Überlegung» rufen die rechten Parteien dazu auf, das Gesetz abzulehnen, um den Status quo zu erhalten. Die SVP lässt die Abstimmungsfreiheit zu und nur das MCG unterstützt die Gesetzesänderung.

Lockerung der Arbeitsbedingungen in privaten Kindertagesstätten

Bei der letzten Abstimmungsvorlage geht es um eine Lockerung der Arbeitsbedingungen in privaten Kindertagesstätten. Eine Gesetzesänderung ermöglicht es diesen Einrichtungen, Personal einzustellen und Mindestlöhne zu bezahlen. Bislang waren die privaten Krippen an die Einhaltung der branchenüblichen, besseren Löhne gebunden.

Die Rechte argumentiert, dass mit dem neuen Gesetz die Eröffnung neuer Kindertagesstätten dank tieferer Kosten gefördert werde. Die Linke, die Gewerkschaften und die Berufsverbände der Kleinkinderbetreuung ergriffen das Referendum dagegen. Sie kritisieren einen «Frontalangriff auf die Löhne des Krippenpersonals» und befürchten einen gefährlichen Einschnitt in die Qualität der Kinderbetreuung

Das MCG lehnt die Gesetzesänderung ab, weil diese zu einer stärkeren Beschäftigung von Grenzgängern auf Kosten der ansässigen Arbeitnehmer führen würde.

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