Feuerwerk

    Gemeinden am Zürichsee müssen doch auf Feuerwerk verzichten

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Die Kantonspolizei Zürich hat den Gemeinden am Zürichsee die Bewilligung für das offizielle 1.-August-Feuerwerk entzogen. Vier Gemeinden wollten dieses durchführen, weil sie es auf dem Zürichsee zünden. Die Kantonspolizei verweist auch auf die Signalwirkung, die ein Feuerwerk hätte.

    Es wird doch nichts mit dem offiziellen Feuerwerk am Zürichsee am 1. August. Die Kantonspolizei entzog den Gemeinden am Donnerstag die Bewilligung. (Symbolbild)
    Es wird doch nichts mit dem offiziellen Feuerwerk am Zürichsee am 1. August. Die Kantonspolizei entzog den Gemeinden am Donnerstag die Bewilligung. (Symbolbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

    Noch vor kurzem waren Rüschlikon, Stäfa, Horgen und Meilen überzeugt, ihr offizielles Feuerwerk am 1. August durchführen zu können. Ein Verschieben der Schiffe Richtung Seemitte und Fachleute, die das Feuerwerk zünden, sollten reichen, um die Gefahr eines Brandes an Land zu verhindern.

    Auch in früheren Jahren sei das Feuerwerk bei Trockenheit erfolgreich durchgeführt worden, hiess es.

    Doch die Kantonspolizei Zürich machte den Gemeinden am Donnerstag einen Strich durch die Rechnung. Zusätzlich zur Trockenheit kämen unvorhersehbare heisse Windböen am 1. August, wie die Kantonspolizei Zürich am Freitag auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte.

    Die Gefahr eines Funkenflugs auf das Ufergebiet könne somit auch nicht ausgeschlossen werden, wenn das Feuerwerk weit vom Ufer entfernt gezündet werde. Die Kantonspolizei bestätigte damit einen Bericht des «Tages-Anzeigers».

    Das 1.-August-Feuerwerk findet nicht statt. Gut so?

    Aber auch das allgemeine Feuerwerkverbot, das die Gemeinden selber ausgesprochen hatten, bringt die Kantonspolizei ins Spiel. «Zudem wäre die Signalwirkung nicht zu unterschätzen, wenn die gleiche Gemeinde einerseits ihren Einwohnenden das Abbrennen von Feuerwerk verbietet, aber andererseits selber ein Feuerwerk veranstaltet», heisst es bei der Medienstelle.

    Das Durchführen der offiziellen Feuerwerke stand immer unter dem Vorbehalt der Erlaubnis durch die Kantonspolizei. Diese erteilt jeweils eine nautische Bewilligung.

    Ohne diese ist das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Zürichsee generell verboten. Allen Gemeinden war die Bewilligung im Vorfeld erteilt worden.

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    Kommentare

    User #2299 (nicht angemeldet)

    In Zeiten des „abnehmenden Lichts“ in unserem Land,sollten die letzten funkelnden Augenblicke nicht von autokratischen Entscheidern sabotiert werden!

    User #3432 (nicht angemeldet)

    ein vernünftiger entscheid. noch besser wäre es, komplett mit dem feuerwerk aufzuhören, es reicht, lärm, gestank, brandgefahr und das aufschrecken von tieren

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