Gefallen für Bruder beschert Luzerner zwei Jahre Gefängnis bedingt
Zwei Gefallen hat ein 26-Jähriger aus dem Kanton Luzern seinem Bruder gemacht. Weil er sich damit aber in Drogengeschäfte verwickelte, ist er vom Luzerner Kriminalgericht zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bedingt verurteilt worden, wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der Beschuldigte transportierte 2016 in seinem Auto drei Kilogramm Kokain in zwei Rollkoffern von Zürich nach Luzern. Sein Bruder, für den er den Drogentransport ausführte, zahlte ihm dafür eine Tankfüllung im Wert von rund 80 Franken, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Sonntag veröffentlicht wurde.
Zuvor hatte der Beschuldigte ebenfalls im Auftrag seines Bruders auf seinen Namen eine Wohnung gemietet und sich bei der Einwohnerkontrolle als Bewohner angemeldet. Der Bruder lebte fortan in der Wohnung und nutzte diese für den Drogenhandel im grossen Stil, laut der Anklage waren über neun Kilogramm Kokain im Spiel.
Die Anklage spricht von einem «Gefallen unter Geschwistern» und taxiert die Verschulden als eher gering. So habe der Beschuldigte beim einmaligen Drogentransport nicht gewusst, um wieviel Kokain es sich handle und auch sei sein Verdienst sehr gering gewesen, zumal das Kokain einen Gassenwert von 240'000 bis 300'000 Franken habe.
Die Wohnung habe er gemietet, weil sein Bruder Betreibungen hatte. Anfänglich wusste er nichts von der Absicht des Bruders, dort Drogen zu handeln, auch sei er daran nicht beteiligt gewesen. «Der Beschuldigte verdiente durch diese Gehilfenschaft keinen Cent», heisst es im Urteil, das im abgekürzten Verfahren zustande kam und rechtskräftig ist.
Der Beschuldigte muss die Gerichtskosten von knapp 3000 Franken zahlen. Die Probezeit für die Freiheitsstrafe beträgt zwei Jahre.