In zwei Fällen wurde das einem Fluglehrer vorgeworfene Fehlverhalten vor Gericht verhandelt. 2018 verletzten sich zwei Frauen bei ihrer Landung schwer.
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Obwohl es keine Risikosportart ist, kann beim Gleitschirm-Fliegen auch mal etwas schiefgehen. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • An verschiedenen Orten verletzten sich 2018 zwei Frauen bei der Landung.
  • Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Gleitschirmlehrer.
  • Dieser habe seine Aufsichtspflicht verletzt, lautete der Vorwurf.
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Ein 44-jähriger Gleitschirmlehrer musste sich wegen einer Klage vor dem Regionalgericht Oberlanden einfinden: Im Jahr 2018 soll er in Kandersteg und Brienz seine Aufsichtspflicht verletzt haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Damals waren zwei Frauen mit der Folge schwerer Verletzungen aus niedriger Höhe abgestürzt. Der Gleitschirmlehrer hatte die Landephase nicht persönlich überwacht und sich vom Landeplatz entfernt.

Schülerinnen hatten bereits Erfahrung

Die Flugschülerinnen befanden sich auf ihrem 32. beziehungsweise 36. Höhenflug, wie der «Frutigländer» berichtet.

In beiden Fällen ging die Gerichtsverhandlung mit einem Freispruch für den 44-Jährigen aus. Es gebe von keiner Seite zwingende Vorschriften, einen Flug von Anfang bis Ende überwachen zu müssen: Je sicherer der Fliegende bereits in seiner Ausbildung sei, desto selbstständiger könne er auch landen. Die beiden Frauen hätten bereits über genügend Erfahrung verfügt.

Pilotin probiert nicht abgesprochene, schwierige Landung

Die Flugschülerin in Brienz hätte zudem genügend Platz für eine ungefährliche und einfache Landung gehabt. Stattdessen versuchte sie sich an einer nicht abgesprochenen, schwierigen Punktlandung.

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Für den Fluglehrer sei das nicht vorhersehbar gewesen. Die Verantwortung müsse die Pilotin in diesem Fall selbst übernehmen, wie das Gericht entschied.

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Bei der Landung müsse man sich des Risikos eines Unfalls bewusst sein. (Archivbild) - keystone

Auch bei dem Unglück in Kandersteg konnte das Gericht keine Nachlässigkeit des Gleitschirmlehrers feststellen. Die Landebedingungen waren ideal, thermische Turbulenzen gab es keine. Die letzten Momente der Landung hätten aufgrund des fortgeschrittenen Ausbildungsstandes der Flugschülerin daher nicht mehr überwacht werden müssen.

Sport birgt immer Risiken

Die Gerichtspräsidentin Dorothea Züllig von Allmen wies laut «Frutigländer» darauf hin, dass es sich um einen Sport mit Risiken handle: Man müsse sich als Fliegender bewusst sein, dass es beim Start und bei der Landung zu Unfällen kommen kann.

Die auf Schadenersatz und Genugtuung eingereichte Zivilklage wird auf den Zivilweg verwiesen. Das Urteil kann jedoch an das Berner Obergericht weitergezogen werden.

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