Ein ehemaliger Polizist geriet im Zusammenhang mit der «Chili's Affäre» ins Visier der Ermittler. Er forderte heute vor Gericht einen Freispruch.
Sittenpolizei
Ein Zürcher Polizist der Einheit Turicum, Stadtpolizei Zürich, führt im September 2002 in der Nähe der Langstrasse eine illegal in der Schweiz lebende, als Prostituierte arbeitende Frau, ab. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ehemaliger Polizist steht wegen der «Chili's Affäre» vor Gericht.
  • Er soll Informationen an Prostituierte weitergegeben haben.
  • Zudem soll er Gegenleistungen wie Parfüms und sexuelle Gefälligkeiten angenommen haben.

Ein ehemaliger Sittenpolizist der Zürcher Stadtpolizei soll Informationen aus dem Rapportsystem an Prostituierte weitergegeben haben. Vor Gericht hat er heute einen Freispruch gefordert.

Der 46-jährige Schweizer, der sich heute vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten musste, geriet im Zusammenhang mit der «Chili's Affäre» ins Visier der Ermittler.

Im November 2013 wurde er verhaftet und verbrachte fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Die lange Dauer des Verfahrens hat dazu geführt, dass ein Teil der Vorwürfe mittlerweile verjährt ist.

Illegal Daten weitergereicht

Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, von 2011 bis zu seiner Verhaftung im November 2013 mehrfach Informationen aus dem Rapportsystem Polis abgefragt und an Prostituierte weitergegeben zu haben. Zudem soll er Gegenleistungen wie Parfüms, Restaurantbesuche und sexuelle Gefälligkeiten angenommen haben.

So soll er beispielsweise einer Bardame Auskunft über einen Mann gegeben haben. Er soll auch Prostituierte sowie Betreiber von Etablissements vor bevorstehenden Kontrollen durch die Polizei gewarnt haben. Als Gegenleistung soll er von Prostituierten Nacktbilder erhalten haben.

Bordell
Sexarbeiterinnen in einem Bordell warten auf Kundschaft. - Keystone

An der Verhandlung am Bezirksgericht Zürich waren auch seine privaten Beziehungen zu Frauen aus dem Rotlichtmilieu ein Thema, obwohl diese strafrechtlich nicht relevant sind. Der 46-Jährige pflegte sowohl rein freundschaftliche als auch intime Kontakte zu einzelnen Prostituierten.

Der Beschuldigte habe die Sexarbeiterinnen und Informantinnen wohl als eine Art Arbeitskolleginnen betrachtet, sagte der Staatsanwalt dazu. Dabei seien sie Teil jenes Personenkreises gewesen, den die Sittenpolizei zu beaufsichtigen habe.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Gesetzeshüter eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Probezeit soll zwei Jahre betragen.

Anwalt fordert Freispruch und Genugtuung

Der Beschuldigte räumte vor Gericht ein, Berufliches und Privates zu stark vermischt zu haben. Der Umgang mit Informantinnen sei stets eine Gratwanderung. Die Kontakte seien aber nicht strafbar gewesen. «Diese Frauen waren keine Kriminellen», sagte er.

Er hätte nie den Vorsatz gehabt, gegen den Staat oder die Polizei zu arbeiten. «Ich war mit Leib und Seele Polizist, ich habe meinen Beruf geliebt», sagte er. Das Strafverfahren gegen ihn und andere Beschuldigte der «Chili's Affäre» sei Ergebnis eines polizeiinternen Komplotts.

Sein Verteidiger sprach diesbezüglich von einem «internem Führungsproblem sondergleichen», welches innerhalb der Stadtpolizei Zürich damals existiert habe. Die Fachabteilung Milieu- und Sexualdelikte, für die sein Mandant tätig gewesen sei, habe im Visier einer anderen Fachabteilung gestanden.

Prostituierte
Prostituierte zeigen sich im Zürcher Kreis 4 potenziellen Kunden, aufgenommen im August 2002. - Keystone

Der Anwalt forderte einen Freispruch für den 46-Jährigen sowie eine Genugtuung in der Höhe von 276'832 Franken und Schadenersatz in der Höhe von 69'806 Franken.

Der Beschuldigte wurde während der Ermittlungen von der Stadtpolizei entlassen und ist heute im Sicherheitsbereich tätig.

Das Bezirksgericht wird das Urteil am Mittwochnachmittag eröffnen.

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