Er soll eine Kundin beleidigt und mit einem Lesegerät geblendet haben, so der Vorwurf. Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen einen Pöstler jetzt aber ab.
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Küsnacht ZH hat eine Frau gegen einen Pöstler eine Beschwerde eingereicht.
  • Er soll sie beleidigt und mit dem Lesegerät absichtlich geblendet haben, sagt sie.
  • Die Kundin zog die Beschwerde bis vors Bundesgericht – ohne Erfolg.

Eine in Küsnacht ZH wohnhafte Frau hat einen Pöstler angezeigt. Angeblich habe er sie bei der Paketübergabe mit seinem Lesegerät absichtlich geblendet und beim Weggehen auf Italienisch als Hure beschimpft. Der Mann bestritt die Vorwürfe stets. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden: Die Aussagen des Pöstlers sind glaubwürdiger, er wird freigesprochen.

Der Postbote könne laut eigenen Aussagen zwar nicht ausschliessen, die Kundin geblendet zu haben, absichtlich habe er es aber sicher nicht gemacht. Die Frau sei als «schwierige Kundin» bekannt. Sie habe die Pakete nicht quittieren wollen. Dies, obwohl der Pöstler schon zum zweiten Mal versucht habe, diese zuzustellen.

Bundesgericht schenkt Pöstler mehr Glauben

Die Kundin gab an, wegen der Blendung «notfallmässig» eine Augenärztin aufgesucht zu haben. Diese hat allerdings nichts von einem Blenden notiert. Ausserdem liess sich die Kundin erst eine Woche nach dem Vorfall untersuchen. Das Argument, sie habe den Verlauf abwarten wollen, reicht den Richtern nicht.

Wie die «Zürichsee-Zeitung» weiter berichtet, hielt das Gericht letztlich zwar fest, dass der Pöstler durchaus Anlass gehabt hätte, die Kundin zu beschimpfen. Weil ihre Aussagen weniger glaubwürdig sind, bleibt eine Verurteilung aus. Die Frau muss Gerichtskosten von 3000 Franken bezahlen.

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