Zweieinhalb Stunden Vorplatz-Reinigung sollen eine ältere Frau im Aargau knapp 4000 Franken kosten. Dem Betrüger wird ein Strich durch die Rechnung gemacht.
Aargau
Eine Betrüger-Bande hatte es im Aargau auf eine Seniorin abgesehen. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Frick AG verlangte ein Betrüger knapp 4000 Franken für die Reinigung eines Vorplatzes.
  • Der Mann drängte eine 84-jährige Frau zur Annahme des Angebots.
  • Als die Polizei alarmiert wurde, flog der Betrug auf.

Ein deutscher Betrüger hat von einer 84-Jährigen 3900 Franken für eine zweieinhalbstündige Reinigung des Vorplatzes verlangt.

Der 46-Jährige klingelt im Juni bei der im aargauischen Frick wohnhaften Frau. Das Angebot: eine Vorplatz-Reinigung, bei der der Quadratmeter 79 Franken kostet.

Wurden Sie schon Opfer von Betrug?

Als die Rentnerin das Angebot ablehnt, wird sie auf einen derzeit gültigen Rabatt von 30 Prozent hingewiesen. Des Weiteren sei eine gratis Imprägnierung des Platzes und des Weges zum Eingang inklusive, wie «ArgoviaToday» berichtet.

Frau soll in Euro zahlen

Weil die Frau aus zeitlichen Gründen wegmuss, einigt man sich auf einen Termin am Folgetag. Doch als die Frau einen Tag später vom Dorf nach Hause kommt, stehen bereits zwei Männer auf ihrem Vorplatz. Einer von ihnen ist den Boden schon am Reinigen.

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In Frick im Kanton Aargau will ein Betrüger von einer älteren Frau 3900 Franken für die Reinigung des Vorplatzes. - Keystone

Überrumpelt und unwissend, ob die Kosten der Leistung entsprechen, unterschreibt die 84-Jährige den Vertrag für 3900 Franken.

Nach den Putzarbeiten ist jedoch noch alles dreckig, wie die Frau später beschreibt. Der 46-Jährige fordert sie ausserdem dazu auf, den Betrag in Euro zu zahlen. Sonst würde er etwa 600 Franken verlieren.

Als die Frau das Geld auf der Bank abhebt, wird schliesslich die Polizei informiert. Der Betrug fliegt in der Folge auf.

Betrüger steht am Ende ohne Geld da

Der 46-jährige Fahrende aus Deutschland, der sich als Altbau-Sanierer ausgibt, wurde mittlerweile verurteilt. Gemäss Strafbefehl war ihm bewusst, dass die zweieinhalbstündige Arbeit nicht mit 3900 Franken entschädigt werden kann.

Die 84-jährige Klägerin bezahlte eine angemessene Entschädigung in Höhe von 500 Franken. Das Geld wurde durch die Polizei als Bussen- und Kostendepositum aber umgehend sichergestellt.

Der Betrüger steht am Ende, trotz gewisser Reinigungsarbeit, also ohne einen Franken da.

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