Zwei Thurgauer Staatsanwälte wurden des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs und der Urkundenfälschung freigesprochen.
Wie bei den Verfahren um das Tötungsdelikt Kümmertshausen gab es auch bei der Verhandlung gegen die früheren Staatsanwälte in Frauenfeld grössere Sicherheitsvorkehrungen. (Archivbild)
Wie bei den Verfahren um das Tötungsdelikt Kümmertshausen gab es auch bei der Verhandlung gegen die früheren Staatsanwälte in Frauenfeld grössere Sicherheitsvorkehrungen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei ehemalige Thurgauer Staatsanwälte wurden freigesprochen.
  • Ihnen gegenüber gab es Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung.
  • Diese stehen in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Kümmertshausen TG.

Eine ehemalige Thurgauer Staatsanwältin und ein früherer Staatsanwalt sind am Mittwochmorgen vom Bezirksgericht Frauenfeld freigesprochen worden. Ihnen wurde unter anderem Amtsmissbrauch vorgeworfen.

In seinem noch nicht rechtskräftigen Entscheid sprach das Bezirksgericht Frauenfeld die früheren Staatsanwälte von den Vorwürfen frei. Die Anklage hatte wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Amtsmissbrauch für beide eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen verlangt.

Zusammenhang mit Tötungsdelikt

Die Vorwürfe stehen in Zusammenhang mit dem Verfahren zum Tötungsdelikt in Kümmertshausen TG, das die beiden Staatsanwälte bis 2015 leiteten.

Dabei sollen sie einen Satz in einer Befragung nicht protokolliert haben. Weiter wurde ihnen vorgeworfen, eine Vernehmung sei durchgeführt worden, obwohl sie gewusst hätten, dass ein früherer Pflichtverteidiger wieder eingesetzt war. Weiter seien bei einer Telefonüberwachung Personen abgehört worden, für die keine Genehmigung vorlag.

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