Vor dem Bezirksgericht Frauenfeld hat die mehrtägige Verhandlung gegen zwei frühere Thurgauer Staatsanwälte begonnen.
Wie bei den Verfahren um das Tötungsdelikt Kümmertshausen gab es auch bei der Verhandlung gegen die früheren Staatsanwälte in Frauenfeld grössere Sicherheitsvorkehrungen. (Archivbild)
Wie bei den Verfahren um das Tötungsdelikt Kümmertshausen gab es auch bei der Verhandlung gegen die früheren Staatsanwälte in Frauenfeld grössere Sicherheitsvorkehrungen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die mehrtägige Verhandlung gegen zwei frühere Thurgauer Staatsanwälte hat begonnen.
  • Ihnen wird Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung vorgeworfen.
  • Ein Beschuldigter aus einem früheren Verfahren hatte gegen sie Strafklage eingereicht.

Vor dem Bezirksgericht Frauenfeld hat am Dienstag die mehrtägige Verhandlung gegen eine frühere Thurgauer Staatsanwältin und einen früheren Staatsanwalt begonnen. Ihnen wird Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Der ehemalige Staatsanwalt erklärte zu Beginn, er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. An Details könne er sich nicht mehr erinnern. Weitere Aussagen machte er vorerst nicht.

Staatsanwälte leiteten eines der aufwendigsten Prozesse im Thurgau

Die beiden Staatsanwälte leiteten das Verfahren zum Tötungsdelikt in Kümmertshausen, einem der aufwendigsten Prozesse im Thurgau der letzten Jahre. Einer der Beschuldigten hatte gegen sie eine Strafklage eingereicht.

In der Verhandlung geht es unter anderem um einen Satz, der bei einer Befragung nicht protokolliert worden sei. Eine Vernehmung sei durchgeführt worden, obwohl die beiden Staatsanwälte gewusst hätten, dass ein früherer Pflichtverteidiger wieder eingesetzt wurde. Weiter seien bei einer Telefonüberwachung Personen abgehört worden, für die keine Genehmigung vorlag.

Das Urteil folgt am 17. Mai.

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