Eine 48-jährige St. Gallerin steht wegen mutmasslichen Mordes vor Gericht.
Kriminalgericht
Mord lautet die Anklage im Tötungsfall, der vor dem Luzerner Kriminalgericht verhandelt wird. (Archivbild) - sda - Luzerner Gerichte

Eine St. Gallerin muss sich heute Mittwoch wegen mutmasslichen Mordes vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Die 48-Jährige soll im April 2020 ihre Mutter durch Erwürgen und stumpfe Gewalteinwirkung in deren Heim getötet haben. Nebst der Tötung ihrer Mutter wird der Beschuldigten versuchter Mord vorgeworfen, wie es in der Anklageschrift vom Mittwoch heisst.

Im Januar desselben Jahres soll sie einen Vergiftungsanschlag auf ihre Mutter geplant und ausgeführt haben, indem sie Ethylenglykol – ein Frostschutzmittel – in mitgebrachte Kaffeebecher gab. Die Mutter überlebte die Vergiftung aufgrund rascher medizinischer Behandlung, erlitt jedoch eine schwere Azidose, ein akutes Nierenversagen, eine Lungenentzündung und mehrere andere Folgeschäden.

Vergiftungsversuch als Vorlauf

Tötungsmotiv ist laut Anklageschrift der Entscheid der Mutter, die langjährige finanzielle Unterstützung der Tochter einzustellen. Die Beschuldigte hätte sich von der Mutter jahrelang kontrolliert und drangsaliert gefühlt. Nach dem Vergiftungsversuch hätte die gut betuchte Mutter die Tochter enterbt und stattdessen ihren Enkel als alleinigen Erben eingesetzt.

Ebenfalls angeklagt ist eine Freundin der Hauptbeschuldigten. Ihr wird Begünstigung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Sie soll die Hauptbeschuldigte zum Tatort begleitet und anschliessend willentlich Beweismittel vernichtet haben.

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