Franz A. Zölch (75) zieht seinen Haftantritt erneut hinaus – Grund dafür sei sein Gesundheitszustand.
Franz A. Zölch
Franz A. Zölch. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Franz A. Zölch hätte eigentlich längst seine Haftstrafe antreten sollen.
  • Doch diese zögert sich immer weiter hinaus – angeblich wegen seines Gesundheitszustands.
  • Er wurde bereits 2022 zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
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Der ehemalige Sportfunktionär und Medienjurist Franz A. Zölch (75) setzt seinen Widerstand gegen eine mehrjährige Haftstrafe wegen Betrugs fort.

Er hat laut «Berner Zeitung» beim Bundesgericht Einspruch gegen den Beschluss erhoben, der seinen Gesundheitszustand als ausreichend für den Strafvollzug einstuft.

Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs

Ende 2022 wurde Zölch vom Berner Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Der ehemalige Brigadier der Schweizer Armee hatte über Jahre hinweg Hunderttausende Franken von Bekannten, Freunden und Geschäftspartnern erschwindelt.

Was glauben Sie: Wird Franz A. Zölch eines Tages doch noch seine Haftstrafe absitzen?

Trotz rechtskräftigem Urteil argumentiert Zölchs Verteidigung, dass er aufgrund eines Nierenleidens sowie seines Schlafs seine Strafe nicht antreten könne.

Kampf um Aufschub des Haftantritts

Zölchs juristische Vertretung hat bereits mehrere Instanzen in Bern durchlaufen, bisher ohne Erfolg. Dennoch haben diese Bemühungen das Verfahren weiter verzögert.

Wiederholte Verzögerungen

Bereits 2011 wurden die ersten fragwürdigen Versprechen von Zölch aufgedeckt, mit denen er Geld erschwindelte. In den folgenden Jahren mussten sich Geschädigte und Justiz durch ein Labyrinth aus Lügen, gebrochenen Verträgen und falschen Versprechungen kämpfen.

Als der Gerichtspräsident Zölch als «Serienbetrüger ohne Einsicht und Reue» bezeichnete, war dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend.

Wann das Bundesgericht den Fall Zölch behandeln wird, ist derzeit noch unklar.

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