Vor zwei Jahren wurde Franz A. Zölch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, die er aber immer wieder herauszuzögern versucht. Nun erlitt er eine Niederlage.
franz a. zölch
Der einst renommierte Berner Jurist Franz A. Zölch. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der einst renommierte Jurist Franz A. Zölch muss seine Haftstrafe antreten.
  • Das Berner Obergericht sieht in seiner Gesundheit keinen Hinderungsgrund.
  • Der 75-Jährige war 2022 zu vier Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden.
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Der einst renommierte Berner Jurist Franz A. Zölch hat eine vor zwei Jahren gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe noch immer nicht angetreten.

Wegen angeblicher gesundheitlicher Probleme zögert der 75-Jährige den Haftantritt immer weiter hinaus. Zölch ist schwer nierenkrank.

Vor dem Berner Obergericht hat er nun in dritter Instanz erneut eine Niederlage erlitten, berichtet die «Sonntagszeitung». Das Gericht urteilte, dass er seine Gefängnisstrafe endlich anzutreten habe. Als letzte Möglichkeit bleibt Zölch nun noch eine Beschwerde vorm Bundesgericht.

Wegen gewerbsmässigen Betrugs war Franz A. Zölch im Frühjahr 2022 zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.

Ehemaliger Medienjurist zahlte geliehenes Geld nicht zurück

Zölch genoss einst einen ausgezeichneten Ruf als Medienjurist, Sportfunktionär, Brigadier und Ehemann einer Berner Regierungsrätin. Diesen Ruf nutzte er aus, um jahrelang von Freunden und Bekannten Geld auszuleihen. In vielen Fällen zahlte er das Geld jedoch nicht zurück.

Verhandelt wurde 2022 über mehrere Fälle mit einer Gesamt-Deliktsumme von 600'000 Franken. Die Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter geht jedoch laut «Sonntagszeitung» davon aus, dass etwa hundert Menschen um vier Millionen Franken gebracht wurden.

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