Flughafen Zürich

    Flughafen Zürich muss für 2014 Mehrwertsteuern nachzahlen

    Keystone-SDA Regional
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    Kloten,

    Der Flughafen Zürich muss für die Steuerperiode 2014 Mehrwertsteuern nachzahlen.

    Flughafen Zürich
    Der Flughafen Zürich. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

    Der Flughafen Zürich muss für die Steuerperiode 2014 Mehrwertsteuern nachzahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der eidgenössischen Steuerverwaltung gutgeheissen. Die Steuerverwaltung hatte 2016 nach einer Kontrolle der Steuerperioden 2010 bis 2014 eine Nachbelastung von 19,4 Millionen Franken verfügt.

    Es handelte sich dabei um nicht verrechnete Leistungen für Dienste im Rahmen der Bodenabfertigung. Nach einem mehrjährigen Verfahren hat sich das Bundesgericht ein zweites Mal mit dem Fall befasst.

    Wegen der Verjährung ist nur noch die Steuerperiode 2014 übrig geblieben, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des höchsten Schweizer Gerichts hervorgeht.

    Bundesgericht bestätigt Verfügung

    Diesbezüglich hat das Gericht die Verfügung der Steuerverwaltung bestätigt, wonach die Nachzahlung geschuldet sei. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in verschiedenen Gesetzen zur Luftfahrt und dem Betrieb von Flughäfen.

    Die Höhe der noch zu leistenden Zahlung ist nicht im Urteil aufgeführt, sie beträgt jedoch nur noch einen Bruchteil der ursprünglich über 19 Millionen Franken.

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