Flüchtlinge mit Status S: Aargauer Gemeinden sind zuständig
Die Aargauer Regierung hat eine Verordnung in Kraft gesetzt, welche die Zuständigkeit von Flüchtlingen mit dem Schutzstatus S den Gemeinden überträgt.

Die Kantonsregierung hat sich laut einer Mitteilung der Staatskanzlei an den Zuständigkeiten und Abläufen orientiert, welche für die Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländern gelten.
Demzufolge haben die Gemeinden für die von ihnen betreuten schutzbedürftigen Personen Anrecht auf Abgeltung - wie dies bei den vorläufig aufgenommenen Personen gilt.
Die neue «Sonderverordnung für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung aus der Ukraine» (SbV) legt weiter fest, dass die Gemeinde die Gastgeber auf Gesuch hin für die Unterbringung entschädigt. Der Kantonale Sozialdienst empfiehlt den Gemeinden, den Gastgebern auf Anfrage die Pauschale für die Unterbringung ganz oder teilweise weiterzugeben.
Die Zuständigkeit für schutzbedürftige Personen hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mit dem Koordinationsorgan Kanton-Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen (KOAF) und der Paritätischen Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) vorbesprochen.
Ukrainische Kinder in der Schule
Die Schulen, die geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche aufnehmen, werden vom Kanton bis Ende Schuljahr 2022/23 mit zusätzlichen Unterrichtslektionen ausgestattet.
Die Kosten für den zusätzlichen Personalaufwand übernimmt der Kanton zu 100 Prozent. Ab August 2023 wird wieder der übliche Kostenverteiler zwischen Kanton (65 Prozent) und Gemeinden (35 Prozent) gelten.
Die Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge führt laut Aargauer Regierung dazu, dass das Budget aufgestockt werden muss. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat die zusätzlichen Mittel mit einem Nachtragskredit beantragen.
Für die kurzfristige Sicherstellung der Gelder hat die Regierung eine sogenannte vorbehaltende Budgetverschiebung im Umfang von 5 Millionen Franken beschlossen. Für den Betrieb der Unterkunft im ehemaligen Werkhof in Frick hat sie einen Verpflichtungskredit von 1,85 Millionen Franken verabschiedet.
Ukraine-Stab hat weitere Unterbringungsmöglichkeiten im Blick
Der Ukraine-Stab in der Direktion DGS hat eine Eventualplanung ausgearbeitet für den Fall, dass die bestehenden und kurzfristig verfügbaren Unterkünfte nicht ausreichen, um die Personen mit Schutzstatus S unterzubringen.
In diesem Fall plant der Stab, die ukrainischen Flüchtlinge in den Geschützten Operationsstellen (GOPS) der Spitäler Muri, Aarau und Laufenburg unterzubringen. Ebenfalls in Frage kommen militärische Einrichtungen und Zivilschutzanlagen.