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Finma stellt bei Blackstone Resources Marktmanipulation fest

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Bern,

Die Finanzmarktaufsicht Finma hat ein Verfahren wegen Verletzung von Marktverhaltensregeln gegen das im Bereich Batterietechnologie und Batteriemetalle tätige Unternehmen Blackstone Resources abgeschlossen. Dabei wurden Marktmanipulationen und Verstösse gegen Offenlegungspflichten festgestellt.

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Blackstone Resources und eines ihrer Organe hätten den Aktienkurs der Gesellschaft seit der Kotierung wiederholt in unzulässiger Weise beeinflusst, lautet einer der Vorwürfe der Finma im Rahmen eines «Enforcementverfahrens».

Sie hält gleichzeitig fest, dass diese Verfügung nicht rechtskräftig ist und gerichtlich angefochten werden kann.

Im Verfahren hätten sich die Parteien geweigert, alle verlangten Auskünfte zu erteilen, so die Finma. Gestützt auf die vorliegenden Informationen sei dennoch festgestellt worden, dass die Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundene Personen in bestimmten Handelsperioden wiederholt manipulative kurstreibende Aktienkäufe vorgenommen hätten. Zudem seien Orderbucheingaben ohne «erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund» getätigt worden.

Blackstone habe sich zudem «wiederholt in einer Art und Weise öffentlich geäussert, die geeignet war, den Börsenkurs potenziell zu beeinflussen». Die Finma verweist dabei auf eine Mitteilung von Blackstone Resources zu einer ausserbörslichen Privatplatzierung vom Mai 2019, bei der die Aktien für das Dreifache des aktuellen Börsenkurses gehandelt worden seien.

Das Unternehmen habe behauptet, mit dieser Transaktion einen Nettoerlös erzielt zu haben, obwohl die Transaktion nachweislich so strukturiert gewesen sein, dass der Gesellschaft keine neuen Gelder zuflossen. Weiter habe Blackstone gesponserte Kaufempfehlungen mit Kurszielen weit über den tatsächlich bezahlten Börsenkursen publiziert, die auf teilweise unzutreffenden Informationen basierten.

Die Finma hält gleichzeitig fest, dass ein Organ der Gesellschaft die Meldung zur eigenen Beteiligung erst auf Nachhaken der Finma korrigiert habe. Zudem seien Aktienanteile falsch berechnet und gemeldet und damit gegen Offenlegungspflichten verstossen worden.

Die Finma weist darauf hin, dass Blackstone kein von der Finma beaufsichtigtes Institut ist. Der Entscheid der Finma ergehe im Rahmen der allgemeinen Marktaufsicht, denn die Möglichkeiten der Finanzmarktaufsicht, in solchen Fällen Massnahmen zu ergreifen, seien limitiert.

Im vorliegenden Fall hat die Finma mit der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) sowie mit der SIX Exchange Regulation zusammengearbeitet.

Die SIX Exchange Regulation wollte allerdings auf Anfrage von AWP keinen Kommentar abgegeben. «Es können keine Auskünfte über allfällige Untersuchungen gegeben werden», sagte ein Sprecher der Börsen-Regulierung. Man überwache jedoch sämtliche Handelsteilnehmer und Emittenten hinsichtlich der Einhaltung der börsenrechtlichen Regularien und gehe Verdachtsmomenten systematisch nach.

Das Unternehmen Blackstone Resources liess eine Anfrage von AWP bislang unbeantwortet.

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