Heftige Vorwürfe gegen die Schweizer Klinik Pegasos: Sie soll den Tod eines 47-jährigen Briten gegenüber seinen Angehörigen lange verschwiegen haben.
Sterbehilfe
In der Schweiz ist Sterbehilfe erlaubt. Der Fall eines britischen Lehrers sorgt nun aber für Kritik. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 47-jähriger Brite ist in die Schweiz gereist, um zu sterben.
  • Die betroffene Sterbehilfe-Klinik Pegasos sieht sich nun mit Vorwürfen konfrontiert.
  • Die Angehörigen wurden nicht informiert – der Mann soll nicht einmal krank gewesen sein.
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Die Basler Freitod-Klinik Pegasos sorgt für Wirbel: Ein 47-jähriger Lehrer aus Grossbritannien ist in der Einrichtung verstorben. Nun erhebt seine Familie heftige Vorwürfe.

Wie die «Daily Mail» berichtet, habe die Klinik den Tod des Mannes vor den Angehörigen geheim gehalten. Gemäss der 81-jährigen Mutter des Verstorbenen ging es zwei Monate, bis man per Post endlich die Asche erhalten habe. Pegasos wollte demnach gegenüber der Familie nicht über seine sterblichen Überreste sprechen. Dies sei «gegen die Empfehlungen ihres Anwalts».

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Ein Brite reiste in die Freitod-Klinik Pegasos bei Basel, um zu sterben.
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Die Familie sagt nun, dass die Klinik seinen Tod lange verschwiegen hat.
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Zudem wird kritisiert, dass der Mann nicht einmal krank war.

Erst Ermittlungen der Polizei sorgten dafür, dass die Familie überhaupt vom Pegasos-Trip des 47-Jährigen erfuhr. Die Untersuchung seiner Bankverbindungen ergab letztlich, dass er über 10'000 Pfund (über 11'000 Franken) an die Klinik überwiesen hatte.

Und auch ein weiter Punkt stösst bei den Angehörigen auf Unmut. Denn der Lehrer hatte laut ihren Angaben gar keine Krankheitsdiagnose. Die Klinik verlangt nicht, dass die Patienten unheilbar krank sind oder von jemandem begleitet werden.

Bruder kritisiert Schweizer Gesetz

Ein Polizist kritisierte die Einrichtung in einer E-Mail an die Familie ebenfalls. Das «fehlende Mitgefühl und die fehlende Transparenz» seien «komplett inakzeptabel».

Die Angehörigen des 47-Jährigen halten auch wenig vom Schweizer Gesetz, das einen solchen Freitod erlaubt. Denn hierzulande dürfen andere einer Person beim Sterben helfen – solange das Motiv der Helfer nicht egoistisch ist. Die Person, die sterben will, muss bei klarem Verstand, aber nicht unheilbar krank sein.

Befürworten Sie die Sterbehilfe?

Der 52-jährige Bruder des verstorbenen Lehrers sagt: «Man kann nicht zulassen, dass jemand, der nicht unheilbar krank ist, dort auftaucht und das ganz alleine tut.» Auf die Angehörigen werde dabei keine Rücksicht genommen.

Eine Anfrage von Nau.ch bezüglich der Vorwürfe liess die Pegasos-Klinik bei Basel bisher unbeantwortet.

Bereits im Jahr 2022 geriet die Pegasos-Klinik in den Fokus der Öffentlichkeit. Damals verschwanden zwei Schwestern (†54 und †49) aus den USA. Wie sich später herausstellte, haben sie, ohne ihr Umfeld einzuweihen, die Schweizer Klinik aufgesucht, um zu sterben.

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