Falsche Praxis kostet SBB-Streckeninspektor bei Oberarth das Leben
Im September 2022 kam es in Oberarth SZ zu einem tödlichen Bahnunfall. Nun ist die Ursache dafür bekannt.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine falsche Sicherheitsmassnahme führte zum tödlichem Bahnunfall in Oberarth SZ.
- Laut Sust-Bericht betrat der Streckeninspektor das Gleis in falscher Annahme.
- Er dachte, nach der Sperrung einer Weiche würden keine Züge mehr kommen.
Eine unzweckmässige Sicherheitsmassnahme hat im September 2022 in Oberarth SZ zu einem tödlichen Bahnunfall geführt. Der Streckeninspektor hat das Gleis in einer falschen Annahme betreten. Nämlich, dass nach der Sperrung einer Weiche keine Züge mehr kommen würden.
Dies geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hervor. Der Unfall passierte auf der Doppelspurstrecke Arth-Goldau-Immensee, auf dem der Streckeninspektor und der Sicherheitschef unterwegs waren.
Mangelhafte Sicht und fehlender Fluchtraum
Die Züge verkehrten dabei so, dass sie auf dem Gleis, auf dem die Männer Richtung Norden marschierten, diesen entgegenkamen. Im einspurigen Rindelfluhtunnel genügte diese Sicherheitsmassnahme wegen mangelhafter Sicht und fehlendem Fluchtraum aber nicht mehr.
Der Sicherheitschef verlangte vom Fahrdienstleiter, dass bei einer Spurwechselstelle auf der anderen Seite des Tunnels eine Weiche gesperrt werde. Damit sollte erreicht werden, dass keine Züge auf dem Gleis fahren, auf dem die Männer durch den Tunnel marschieren wollten.

Der Fahrdienstleiter sperrte die Weiche, nachdem ein Richtung Arth-Goldau fahrender Personenzug die Spurwechselstelle passiert hatte. Und teilte dies dem Sicherheitschef mit. Der Streckeninspektor betrat darauf vor dem Tunnel das Gleis und wurde von eben diesem Zug erfasst und getötet.
Der Sicherheitschef habe geglaubt, dass nach der Weichensperrung auf dem fraglichen Gleis keine Züge mehr fahren könnten. Dies heisst es im Sust-Bericht. Der letzte Zug, der die Weiche passiert hatte, war noch immer im Tunnel unterwegs, als der Streckeninspektor diesen betreten wollte.
Die Sust beurteilt das Vorgehen des Sicherheitschefs deswegen als «nicht zweckmässig». Richtig wäre gewesen, das Gleis sperren zu lassen. Allerdings hatte der Mann das nicht zweckmässige Vorgehen von seinem Vorgänger übernommen. Ihm sei eine zwar etablierte, aber falsche Vorgehensweise gezeigt worden, hiess es im Bericht.