Fall Raiffeisen Schweiz: Dokumente müssen einzeln gesichtet werden

    Seit 2018 läuft der Fall Raiffeisen Schweiz. Bisher wurde noch keine Anklage ausgesprochen.

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    Raiffeisen-Filiale: Die Bank verschiebt die Verabschiedung ihrer neuen Gruppenstrategie, um den zukünftigen VR-Präsidenten und CEO einzubeziehen. (Archivbild) - sda

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Februar 2018 wurden zahlreiche Dokumente der ehemaligen Raiffeisen Chefs beschlagnahmt.
    • Bisher wurde noch keine Anklage ausgesprochen.
    • Anscheinend braucht der Fall so lange Zeit, wegen der Siegelung aller Daten.

    Am 27. Februar 2018 beschlagnahmten Zürcher Staatsanwälte Unterlagen des ehemaligen Chefs von Raiffeisen Schweiz: Betroffen waren Pierin Vincenz und Beat Stocker. Bisher wurde allerdings noch keine Anklage ausgesprochen.

    Es ist davon auszugehen, dass Vincenz und Beat Stocker die Siegelung aller Daten erklärt haben. Das berichtet die «NZZ». So mussten die Daten durchgeblättert und schnell überprüft werden.

    Aber: Es durfte nichts entfernt, kopiert oder fotografiert werden. Danach wurden die Akten dem Zürcher Zwangsmassnahmengericht gegeben. Durch dieses Vorgehen muss über jedes einzelne Dokument entschieden werden.

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