St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft Online-Waffenbestellungen

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat drei Männer wegen Vergehen gegen das Waffengesetz mit Bussen bestraft. Bei verschiedenen Onlinehändlern bestellten sie Messer und Schlagstöcke. In der Schweiz gelten diese als Waffen.

Messer mit einer bestimmten Gesamt- und Klingenlänge gelten in der Schweiz als Waffen. (Symbolbild)
Messer mit einer bestimmten Gesamt- und Klingenlänge gelten in der Schweiz als Waffen. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/PAUL ZINKEN

Drei Schmetterlingsmesser mit einer je 9,5 Zentimeter langen Klinge und einer Gesamtlänge von 12,5 Zentimetern bestellte ein 21-Jähriger bei einem amerikanischen Onlinehändler. Der Zoll fing das Paket ab, denn in der Schweiz gelten solche Messer ab einer bestimmten Grösse als Waffe. Die St. Galler Staatsanwaltschaft bestrafte den Mann deswegen mit einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 100 Franken und einer Busse von 200 Franken. Mehrere hundert Franken werden für Gebühren fällig, welche die Staatsanwaltschaft und die Polizei erheben.

Der 21-Jährige sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, sich vorab zu erkundigen, ob für die Einfuhr der Messer eine Bewilligung notwendig ist. «Hätte sich der Beschuldigte vorgängig informiert, wäre die Einfuhr vermeidbar gewesen», heisst es im rechtskräftigen Strafbefehl.

Gegen das Waffengesetz verstiess ein weiterer 21-Jähriger, der im Internet bei einem chinesischen Händler einen Schlagstock bestellte. Auf der Webseite sei dieser mit den Worten «neue Selbstverteidigung, Taschenlampe, Baseballschlägerform» beschrieben worden. «Der Begriff Selbstverteidigung in Kombination mit einer Schlägerform weist bereits auf eine mögliche Waffe hin, wobei sich der Beschuldigte genauer hätte informieren müssen», schrieb die Staatsanwaltschaft.

Wer bei einer Internetsuche die Begriffe «Baseballschläger Taschenlampe Einfuhr Schweiz» eingebe, stosse auf mehrere Berichte mit Hinweisen, dass die Einfuhr eines solchen Produktes strafbar ist. So heisst es denn auch in diesem Strafbefehl: «Hätte sich der Beschuldigte vorgängig informiert, wäre die Einfuhr vermeidbar gewesen.» Die Busse für den 21-Jährigen beträgt 200 Franken. Die bedingte Geldstrafe wurde auf zehn Tagessätze à je 110 Franken festgelegt. Auch er muss mehrere hundert Franken an Gebühren bezahlen.

Ein 32-jähriger Mann wiederum wurde wegen einer Stablampe zu einer Busse von 200 Franken verurteilt, ebenfalls bestellt bei einem chinesischen Onlinehändler. Die Lampe kann als Schlagstock genutzt werden. Auch dieses Paket wurde bei der Einfuhr abgefangen. Zur Busse hinzu kommen eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 90 Franken sowie mehrere hundert Franken Gebühren.

In der Schweiz fallen diverse Produkte, die bei ausländischen Onlinehändlern bestellt werden können, unter das Waffengesetz und sind folglich hierzulande illegal. Neben verschiedenen Feuerwaffen wie zum Beispiel Pistolen, Revolver oder Gewehren gelten in der Schweiz unter anderem auch Wurfsterne, Schlagringe oder Schleudern mit Armstützen als Waffen, heisst es dazu auf der Internetseite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Einhändig bedienbare Schmetterlingsmesser mit automatischem Mechanismus sind gemäss dem Waffengesetz bei einer Gesamtlänge von mehr als zwölf und einer Klingenlänge von mehr als fünf Zentimetern eine Waffe. Imitations-, Schreckschuss- und Softair-Waffen fallen ebenfalls unter das Waffengesetz, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht, ist auf der BAZG-Webseite weiter zu lesen.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ist es auch, welches Sendungen aus dem Ausland bei sogenannten Schwerpunktkontrollen regelmässig kontrolliert. Im November 2025 zog die Behörde vor Medien beispielhaft Bilanz zu einer Schwerpunktkontrolle Onlinehandel, welche Zöllner an zwölf Orten im Kanton Zürich durchführten. In nur einer Woche stoppte der Zoll damals 1088 verbotene Sendungen.

Die gestoppten Sendungen enthielten vorwiegend illegale Heilmittel. Deren 470 waren es an der Zahl. Hinzu kamen 256 mutmassliche Markenfälschungen. Weitere 94 Sendungen mit Waffen stellten die Zöllner sicher, dazu 59 Päckli mit Drogen, 68 Laserpointer und 85 Doping-Sendungen. 56 Mal beschlagnahmte das BAZG Störsender.

Die Medikamente kamen vor allem aus Indien und Ungarn, die Fälschungen aus China. Am meisten Doping stammte aus der Slowakei, Drogen wurden hauptsächlich aus Grossbritannien und Deutschland importiert. Die beschlagnahmten Sendungen mit Waffen kamen aus zwei Ländern: China und Deutschland.

Wie oft solche Schwerpunktkontrollen durchgeführt werden, gibt das BAZG auf Anfrage der Nachrichtenagentur-Keystone-SDA aus «einsatztaktischen Gründen» nicht bekannt. Auch dazu, nach welchen Kriterien Sendungen kontrolliert werden, hält sich das Bundesamt weitestgehend bedeckt. Nur so viel: Die Auswahl erfolge anhand einer Risikoanalyse, bei der auch Sendungen aus gewissen Ländern schwerpunktmässig kontrolliert werden.

Wer sich bei Bestellungen unsicher ist, ob ein Produkt in der Schweiz illegal sein könnte, kann sich vorgängig an die Behörden wenden. Der Bund hat entsprechende Informationen im Internet aufgeschaltet.

Kommentare

User #5213 (nicht angemeldet)

Wir haben kein (W)affenproblem, wir haben ein Problem mit Erziehung und gesundem Menschenverstand. Ok, teilweise ist es auch kulturell

Weiterlesen

Smartphone
8 Interaktionen
Kontrollwahn?
teaser
30 Interaktionen
«Stark belastend»

MEHR AUS ST. GALLEN

Politik
Gaiserwald
2 Interaktionen
St. Gallen