Vor 17 Jahren ist das Mädchen Madeleine McCann aus einem Apartment in Portugal verschwunden. Nun belastet ein Zeuge den vermeintlichen Täter schwer.
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Maddie McCann verschwand im Mai 2007. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zeuge am Landgericht Braunschweig belastet den Pädophilen Christian Brückner schwer.
  • Der 47-Jährige soll ihm die Entführung von Madeleine McCann gestanden haben.
  • Das Mädchen verschwand im Jahr 2007 spurlos aus einer Ferienwohnung in Portugal.
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Bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Braunschweig DE hat der Zeuge Laurentiu Codin schwerwiegende Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Knast-Kollegen, Christian Brückner (47), erhoben.

Dieser soll die ihm die Entführung von Madeleine McCann im Jahr 2007 gestanden haben, berichtet «Mirror». Das Mädchen verschwand spurlos aus einer Ferienwohnung im portugiesischen Praia da Luz.

Entführung eines Kindes gestanden

Brückner ist verurteilter Pädophiler und sitzt bereits hinter Gitter. Wegen anderer Sexualdelikte ist er nun erneut vor Gericht. Ihm werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll.

Nun behauptete Zellengenosse Codin bei seiner Zeugenaussage, dass Brückner ihm die Entführung eines Kindes in Portugal gestanden habe – dort wo Madeleine verschwand.

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Gegen den 47-jährigen Christian Brückner (in der Mitte) wurden schwere Vorwürfe im Fall der entführten Madeleine McCann erhoben. - dpa

«Er hat mir erzählt, dass er in Portugal gestohlen hat», so Codin vor Gericht. Brückner hatte nach Geld gesucht und sei irgendwo in ein offenes Fenster gestiegen. «Er sagte, er habe kein Geld gefunden, aber ein Kind, das er mitgenommen habe.», so Codin. Später seien überall Polizisten gewesen – also sei er aus dem Gebiet geflüchtet.

Zusätzlich soll ihm Brückner auch gestanden haben, dass er «junge Mädchen entführt und vergewaltigt» habe, so die Nachrichtenseite.

Brückner selbst bestreitet seine Schuld am Verschwinden der kleinen Madeleine. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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