Fahrzeuge sollen in Genf nach CO2-Ausstoss besteuert werden

Keystone-SDA
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Genève,

Die Genfer Sektion des Touring Club Schweiz (TCS) hat eine kantonale Initiative zur Besteuerung von Fahrzeugen nach deren CO2-Ausstoss lanciert.

Kohlenstoffdioxid Ausstoss Autos
Um gegen den Klimawandel anzukämpfen fordern die Umweltverbände einen Ausstieg aus den Verbrennungsmotoren. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der TCS Genf möchte, dass Fahrzeuge im Kanton nach dem CO2-Ausstoss besteuert werden.
  • Dafür hat der TCS vier Monate Zeit, um 5300 Unterschriften zu sammeln.

Wer ein Auto mit grossem CO2-Ausstoss fährt, soll im Kanton Genf künftig mehr dafür zahlen müssen. Die Genfer Sektion des Touring Club Schweiz (TCS) hat am Dienstag eine kantonale Initiative lanciert. Bislang werden Fahrzeuge nach ihrer Leistung besteuert.

Der TCS hat vier Monate Zeit, um 5300 Unterschriften zu sammeln. Nach Ansicht der Genfer TCS-Sektion ist das Kriterium der Fahrzeugleistung bei der jährlichen Motorfahrzeugsteuer «veraltet». Sie entspreche weder dem technologischen Fortschritt im Automobilsektor noch den neuen Umweltstandards und -anforderungen.

Genf CO2-Ausstoss Autos
Blick auf den Strassenverkehr in der Stadt Genf. - Keystone

Die Besteuerung von Fahrzeugen nach ihrem CO2-Ausstoss werde zu einer Erneuerung der Fahrzeugflotte und zu einer Anschaffung sparsamerer Autos mit gleicher Leistung führen, zeigt sich der Verband überzeugt. Es gebe einen starken Zusammenhang zwischen den klimaschädlichen CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge. Eine Änderung des Ansatzes wäre laut TCS umweltverträglicher.

E-Autos sollen weiterhin nach Gewicht besteuert werden

Fahrzeuge, die ausschliesslich von Elektromotoren angetrieben werden, sollen weiter nach ihrem Gewicht besteuert werden. Mit seiner Initiative will der TCS die Steuereinnahmen des Staates Genf nicht verändern.

Die Höhe und Berechnung der jährlichen Motorfahrzeugsteuer ist in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt. In einigen Kantonen ist die Leistung des Fahrzeugs, in anderen der Hubraum, das Gewicht oder eine Kombination von verschiedenen Kriterien massgeblich. Nur im Kanton Neuenburg bilden bislang die CO2-Emissionen die einzige Berechnungsgrundlage für die Höhe der Motorfahrzeugsteuer.

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