Ab 1. April gelten für Fahrzeuge und E-Bikes zusätzliche Vorschriften.
Neue Autos müssen ab dem 1. April über ein Fahrassistenz-System und einen Unfall-Datenschreiber verfügen. (Archivbild)
Neue Autos müssen ab dem 1. April über ein Fahrassistenz-System und einen Unfall-Datenschreiber verfügen. (Archivbild) - sda - Keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. April gelten für Fahrzeuge und E-Bikes zusätzliche Vorschriften.
  • Neue Autos mit Fahrassistenz-Systemen und einem Unfall-Datenschreiber ausgerüstet sein.
  • Schnelle E-Bikes müssen ab diesem Datum einen Geschwindigkeitsmesser haben.
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Mit seinem Entscheid von Ende Dezember will der Bundesrat sicherstellen, dass neue Fahrzeuge über die aktuellsten Sicherheitssysteme verfügen.

Die vorgeschriebenen Fahrassistenz-Systeme dienen zum Beispiel zum Warnen vor Müdigkeit und vor Ablenkungen, aber auch für automatische Notbremsungen bei Gefahren. Sie helfen aber auch beim Rückwärtsfahren und Abbiegen.

Ebenfalls ab 1. April vorgeschriebene verbesserte Karosserie-Elemente sollen dafür sorgen, dass bei Unfällen der Aufprall weniger hart ist. Das soll Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer besser schützen.

Chauffeure müssen besseres Sichtfeld haben

Chauffeure von Lastwagen und Bussen müssen zudem ein besseres Sichtfeld haben, damit sie sehen können, ob direkt neben oder vor ihrem Fahrzeug jemand steht. Reisecars und Busse müssen zudem in Sachen Überrollschutz und Brandschutz höhere Anforderungen erfüllen.

Ausserdem müssen schnelle E-Bikes müssen ab dem 1. April mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet werden. Beim Fahren ohne Tacho droht eine Busse von 20 Franken.

Die Tacho-Pflicht für schnelle E-Bikes gelte vorerst nur für neu in den Verkehr gesetzte Velos, schrieb dazu der Touring Club der Schweiz (TCS). Fahrzeuge, die bereits im Verkehr sind, müssen bis zum 1. April 2027 damit ausgerüstet werden.

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