Fahrassistent macht grundlos Notbremsung auf Autobahn
Ein Fahrassistent hat für eine ungewollte und unbegründete Notbremsung gesorgt. Nun soll jedoch der Fahrer haften. Dieser kann das Urteil nicht akzeptieren.

Das Wichtigste in Kürze
- Gegen einen Car-Fahrer wurde wegen einer Notbremsung ein Strafbefehl ausgestellt.
- Die Bremsung wurde jedoch vom Fahrassistenten eingeleitet.
- Laut eigener Aussage hat der Chauffeur versucht, diesen zu übersteuern – ohne Erfolg.
Es ist Aussage gegen Aussage: Der Car-Chauffeur Rudolf Trummer ist sich sicher, dass er Gas gegeben hat – laut Hersteller ist der Fahrer dennoch schuldig. Eine unbegründete Notbremsung sorgt im «Kassensturz» von SRF für Gesprächsstoff. Thema: «Wenn der Fahrassistent zum Gegner wird.»
Vergangenen Sommer fährt Trummer eine Gesellschaft sicher durch Luzern und anschliessend auf die Autobahn A2 in Richtung Basel. Vor einer Tunneleinfahrt beginnt das Drama: Der Notbremsassistent schlägt Alarm – obschon die Fahrbahn vor dem Car frei ist. Der Chauffeur reagiert sofort und versucht den Assistenten zu übersteuern, jedoch ohne Erfolg.

Der Alarm resultiert in einer ungewollten Notbremsung – von rund 60 km/h auf null in weniger als fünf Sekunden. Ein nicht angeschnallter Passagier wird in die Frontscheibe katapultiert, er verletzt sich zum Glück nur leicht.
Staatsanwaltschaft sieht Fahrer als Schuldigen
Für Trummer hat der Vorfall hingegen schwerwiegende Folgen: Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen den langjährigen Car-Fahrer ausgestellt. «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs», lautet das Urteil. Der Chauffeur kann die Entscheidung nicht verstehen.

«Es ist nicht das erste Mal, dass der Notbremsassistent aus dem Nichts eine Notbremsung einleiten will», erklärt Trummer im «Kassensturz». Das einzige was hilft, sei Vollgas geben – und das habe er auch dieses Mal gemacht. Sein Verhalten zu beweisen ist jedoch schwierig.
Chauffeur hatte laut Hersteller nicht gehandelt
Ihm gegenüber steht die Aussage Setra-Daimlers, der Hersteller des Busses. Dieser behauptet, Trummer habe den Notbremsassistenten nicht übersteuert. «Die Notbremsung wurde erst nach einer Vorwarnung und Vorlaufzeit ausgelöst», schreibt der Konzern. Der Fahrer hätte also genügend Zeit gehabt, die Bremsung zu unterbrechen.

Rudolf Trummer kann den Strafbefehl dennoch nicht akzeptieren. «Würde ich die 2500 Franken Busse und Gebühren bezahlen, würde ich gleichzeitig eingestehen, dass ich Mist gebaut habe. Und das habe ich nicht.» Er zieht das Verfahren nun vor Gericht weiter.