Ein angeklagter Ex-Hooligan siegte vor dem Zürcher Obergericht. Er wurde in einem Punkt freigesprochen.
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Das Gebäude des Zürcher Obergerichts. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-Hooligan kann vor dem Zürcher Obergericht einen Teilsieg verbuchen.
  • Er muss nun doch nicht wie vorgesehen hinter Gitter.

Das Zürcher Obergericht hat am Freitag den ehemaligen Anführer der Rockerbande «Black Jackets» in einem Punkt freigesprochen. Es bestätigte zwar das Strafmass des Bezirksgerichts Zürich, gewährte jedoch den voll bedingten Vollzug. Er muss also nicht hinter Gitter.

Der heute 35-jährige Mann war Mitglied der Rockerbande «Black Jackets» und der Hooligan-Gruppierung «Zürichs kranke Horde». Zudem war er an den Krawallen am Cupfinal in Bern im Jahr 2014 beteiligt.

Teilbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten

Der Zürcher Bezirksgericht hatte ihn im Mai 2018 unter anderem wegen Angriff, Erpressung, Landfriedensbruch, Gewalt, Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 30 Franken.

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Das Obergericht verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 30 Franken. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Von der Freiheitsstrafe sollte der Mann acht Monate absitzen, die Geldstrafe bezahlen. Der Beschuldigte focht jedoch die Schuldsprüche für Angriff und Erpressung an. Die anderen sind rechtsgültig, um die ging es am Freitag vor Obergericht deshalb nicht mehr.

Im Punkt der Erpressung war der Weiterzug für den Ex-Hooligan erfolgreich. Das Obergericht sprach ihn von diesem Vorwurf frei. An der Darstellung eines Privatklägers gebe es «rechtserhebliche Zweifel», sagte der Richter bei der mündlichen Urteilsbegründung.

Anführer der «Black Jackets»

Schuldig gesprochen wurde der 35-Jährige hingegen für einen Angriff. Dabei geht es um eine Schlägerei im Juni 2013, bei der zwei Männer erheblich verletzt wurden. Der Beschuldigte räumte ein, er sei damals vor Ort gewesen.

Als Anführer der Rockerbande «Black Jackets» habe er aber nicht an der Schlägerei teilgenommen, sondern sich im Hintergrund gehalten. Er habe auch keinen Schlagring benutzt.

Geprügelt hätten zwei Bandenmitglieder. Sein Anwalt erläuterte wortreich, weshalb den beiden Privatklägern nicht geglaubt werden dürfe. Er drang bei den Oberrichtern jedoch nicht durch.

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Zürcher Obergericht - Keystone - Community

Die Darstellung des Beschuldigten sei «über weite Strecken eher wenig glaubhaft», sagte der Vorsitzende. Der eine Privatkläger hingegen sei glaubwürdig. Das andere Opfer überzeugte das Gericht weniger - er habe aber die Aussagen des ersten bestätigt. Der Einsatz eines Schlagrings lasse sich aber nicht beweisen.

Unter dem Strich erachtete das Obergericht eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Geldstrafe von 10 Tagen zu 30 Franken als angemessen. Es gewährte den bedingten Vollzug - setzte allerdings eine verlängerte Probezeit von drei Jahre fest.

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