Stadt Basel

Ex-Hells-Angel in Basel in zweiter Instanz zu Gefängnis verurteilt

Keystone-SDA
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Basel,

Das Basler Appellationsgericht hat das Urteil gegen einen ehemaligen Hells Angel bestätigt.

Appellationsgericht Basel-Stadt
Das Basler Appellationsgericht hat die Berufung des Hells Angel abgewiesen. (Archivbild) - keystone

Das Basler Appellationsgericht hält an einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 10 Monaten wegen Vergewaltigung und vielen weiteren Delikten für einen ehemaligen Hells Angel fest. Es hat am Montag dessen Berufung abgewiesen.

Die zweite Instanz bestätigte somit das Urteil des Strafgerichts «vollumfänglich» mit nur «minimalen Abweichungen», wie die Gerichtspräsidentin sagte. Das Strafmass der Vorinstanz bleibt, ebenso der Landesverweis von 14 Jahren für den türkischen Staatsbürger.

Straftaten im Detail

Der einstige Hells Angel wurde verurteilt wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Geldwäscherei sowie Gehilfenschaft dazu, Vergehen gegen das Waffen- und Geldspielgesetz, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Bestechung und Urkundenfälschung.

Dem Opfer der Sexualdelikte, einem damals 14-jährigen Mädchen, muss er eine Genugtuung und Schadenersatz in fünfstelliger Höhe bezahlen. Zudem muss er 300'000 Franken an den Staat entrichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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