Hells Angels

    Bandidos und Hells Angels treffen sich vor Berner Obergericht

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Das Berner Obergericht wird heute die Urteile im aufsehenerregenden Rockerprozess um die Motorradclubs Bandidos und Hells Angels verkünden.

    Hells Angels
    Mitglieder der Hells Angels gehen in das Gerichtsgebäude, um den Prozess um die Auseinandersetzung der Motorradclubs Hells Angels und Bandidos mitzuverfolgen. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Urteile im Rockerprozess werden am Donnerstag in Bern bekannt gegeben.
    • Es wird mit der Anwesenheit von Bandidos und Hells Angels zur Urteilsverkündung gerechnet.
    • Sechs Rocker haben ihr Urteil in Bezug auf den Raufhandel angefochten.

    Das Berner Obergericht verkündet am (heutigen) Donnerstag die Urteile im Rockerprozess. Die Kantonspolizei will mit einem Grossaufgebot dafür sorgen, dass es rund um das Amthaus in Bern friedlich bleibt. Mitglieder der verfeindeten Motorradclubs Bandidos und Hells Angels werden zur Urteilsverkündung im Gerichtssaal erwartet.

    An den einzelnen Verhandlungstagen konnten sie sich aus dem Weg gehen. Mehrere Verteidiger hatten beantragt, die Rocker vom Erscheinen an der Urteilsverkündung zu dispensieren. So könne das Risiko eines gewaltsamen Aufeinandertreffens beider Lager in Bern minimiert werden. Das Gericht lehnte dies ab.

    17 Schuldsprüche vor Regionalgericht

    Der Prozess dreht sich um eine blutige Fehde 2019 in Belp. Dabei waren mehrere Personen schwer verletzt worden. Der Prozess vor dem Regionalgericht endete mit 17 Schuldsprüchen.

    Insgesamt sechs Rocker fochten ihre Verurteilung wegen Raufhandels an. Fünf von ihnen waren zu mehrmonatigen bedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Sie erhoffen sich vom Obergericht einen Freispruch. Der sechste Mann hofft auf eine mildere Strafe.

    Die Beschuldigten schweigen

    Die Befragungen waren auch vor Obergericht wenig ergiebig. Die Beschuldigten schwiegen konsequent. Die beiden Bandidos, die in erster Instanz am härtesten bestraft wurden, werden im laufenden Verfahren nicht beurteilt.

    Der eine verzichtete auf den Weiterzug und sitzt seine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung ab. Der andere hat zwar Berufung gegen die Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung eingelegt, befindet sich aber in stationärer psychiatrischer Behandlung. Sein Fall wird später beurteilt.

    Der erste Prozess im Mai 2022 hatte landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Rund 200 Mitglieder der beiden Rockergruppen waren mit ihren Motorrädern nach Bern gefahren.Die Polizei setzte Gummischrot und Wasserwerfer ein, um die beiden Lager voneinander fernzuhalten.

    Kommentare

    User #4168 (nicht angemeldet)

    welchen teil von "outlaw" versteht ihr nicht?

    User #4444 (nicht angemeldet)

    Immerhin tragen sie eine Maske, ja man kann nie sicher sein ob noch irgendwo etwas vom killervirus rum spatziert!

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