Dem früheren Gemeindeschreiber von Steinach SG werden mehrere Sexualdelikte vorgeworfen. Nun kommt er vor Gericht.
Steinach
Gemeindehaus Steinach in St.Gallen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ex-Gemeindeschreiber von Steinach steht wegen Sexualdelikten vor Gericht.
  • Er soll mit Kindern gechattet und sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben.
  • Zudem soll er versucht haben, ein kleines Kind zu «mieten» und sexuell auszubeuten.
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Der frühere Gemeindeschreiber von Steinach SG muss sich heute Mittwoch wegen Sexualdelikten vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Pornografie, sexueller Handlungen mit einem Kind und versuchten Menschenhandels.

Dem 55-Jährigen wird vorgeworfen, in den Jahren 2017 bis 2019 auf Internet-Portalen Kontakt zu minderjährigen Mädchen gesucht zu haben, um mit ihnen seine sexuellen Fantasien auszuleben.

Er soll wiederholt unter 16-jährige Chat-Partnerinnen dazu verleitet haben, an sich selber sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Versuchte Anstiftung zum Menschenhandel

Dem Beschuldigten wird auch versuchte Anstiftung zum Menschenhandel angelastet. Er soll übers Internet Kontakt mit einer Organisation aufgenommen haben in der Absicht, ein neunjähriges Mädchen für einige Stunden zu «mieten», um es sexuell auszubeuten. Zu direkten persönlichen Kontakten mit Opfern kam es nicht.

Der Fall machte Ende 2019 schweizweit Schlagzeilen. Die St. Galler Kantonspolizei nahm den damaligen Gemeindeschreiber an seinem Arbeitsplatz im Gemeindehaus von Steinach fest.

Er sass 52 Tage lang in Untersuchungshaft. Zur Verhaftung war es durch Hinweise von einer österreichischen Staatsanwaltschaft gekommen.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe fordert die St. Galler Staatsanwaltschaft für den Ex-Gemeindeschreiber eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken. Weiter sollen ihm Tätigkeiten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen, lebenslänglich verboten werden.

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