Ex-Gemeindepräsident steht wegen Diebstahls vor Zürcher Obergericht
Wegen Diebstahls muss sich der frühere Gemeindepräsident von Hettlingen bei Winterthur vor dem Zürcher Obergericht verantworten.

Der ehemalige Gemeindepräsident von Hettlingen bei Winterthur steht heute Freitag wegen Diebstahls vor dem Zürcher Obergericht. Das Bezirksgericht Zürich hatte den 69-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt.
Geld und Gold im Wert von über einer Million Franken soll der Beschuldigte laut Vorinstanz bei zwei Gelegenheiten aus der Wohnung einer Klientin in Zürich gestohlen haben. Der Beschuldigte beging die Taten in seiner Funktion als Treuhänder.
Laut dem Bezirksgerichtsurteil vom März 2024 war der frühere Gemeindepräsident an den Tagen vor Ort, als die Vermögenswerte verschwanden. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein.
Trotz fortgeschrittenen Alters könne man der Geschädigten glauben, hielt der Richter damals fest. Es gebe keine Hinweise auf eine geistige Beeinträchtigung zum Tatzeitpunkt.
Beweise gegen den Ex-Präsidenten
Bei einer Hausdurchsuchung wurde beim Treuhänder dann ein Teil des Geldes und der Münzen gefunden.
Der Beschuldigte aber beteuerte vor dem Bezirksgericht, dass er nichts gestohlen habe. Die mittlerweile mit Exit verstorbene Seniorin habe ihn vielmehr mit Schenkungen bedacht. Dies nachdem sie gedacht hatte, dass andere sie bestohlen hätten.
Sie sei sehr dankbar gewesen, nachdem er vermeintlich gestohlene Münzen gefunden habe. Die Vermögenswerte versteckte der Beschuldigte in seinem Weinkeller und im Schuhschrank, selbst seiner Frau sagte er nichts davon.
Der Verteidiger des 69-Jährigen verlangte einen Freispruch. Die Seniorin sei sehr misstrauisch gewesen und habe immer wieder Personen beschuldigt, ihr Geld gestohlen zu haben.
Die Anklage fordert härtere Strafe
Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verlangt. Der ehemalige FDP-Gemeindepräsident war auch wegen Betrugs in Zusammenhang mit einem Covid-Kredit angeklagt. Er hatte bei einer Firma, deren Verwaltungsrat er war, einen zu hohen Umsatz angegeben.
Die Firma ist mittlerweile konkurs. In diesem Zusammenhang beging der 68-Jährige auch Misswirtschaft und Urkundenfälschung. Für die Misswirtschaft kassierte er eine Geldstrafe von 120 mal 250 Franken.