Essen zum Mitnehmen: Luzerner Polizei regelt neue Öffnungszeiten

Redaktion
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Luzern,

Gemäss der Verordnung des Bundesrates zur COVID-19-Lage in der Schweiz dürfen Imbiss-Betriebe mit Essen zum Mitnehmen weiterhin geöffnet bleiben.

Essen zum Mitnehmen
Auch bei Essen zum Mitnehmen gelten spezielle Massnahmen. - Nau.ch

Gemäss Verordnung des Bundes über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus müssen alle Restaurationsbetriebe geschlossen sein. Die kantonalen Wirtschaftsbewilligungen sind in den entsprechenden Punkten (Öffnungszeiten, Wirtschaftsflächen) somit sistiert.

Gestattet ist hingegen der Betrieb von Imbiss-Unternehmungen (Take-away). Den bestehenden Restaurationsbetrieben wird gestattet, ihre Esswaren in Gebinden zum Mitnehmen an die Kundschaft abzugeben.

Es dürfen aber keine Sitzplätze mehr angeboten werden und die Sitzgelegenheiten für das Publikum, auch Aussensitzplätze, sind zu sperren. Im Weiteren sind die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) betreffend Hygiene und das social distancing einzuhalten.

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