Erteilte Radiokonzession bleibt bei Südostschweiz Radio

Keystone-SDA
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Lausanne,

Das Bundesverwaltungsgericht wies das Revisionsgesuch von Radio Alpin Grischa ab, ohne über die Radiokonzession für die Südostschweiz zu entscheiden.

Radiokonzessionen
Das Revisionsgesuch der Radio Alpin Grischa AG wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. (Symbolbild) - keystone

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Revisionsgesuch der Radio Alpin Grischa AG abgewiesen. Es fällt keinen neuen Entscheid über die Vergabe der Radiokonzession für die Südostschweiz.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte am 11. Januar 2024 die Radiokonzession für das Versorgungsgebiet Südostschweiz/Glarus der Radio Alpin Grischa AG, die sich damals in Gründung befand.

Das Bundesverwaltungsgericht hiess eine Beschwerde im Januar 2025 gegen die Konzessionsvergabe gut und erteilte die Konzession der Südostschweiz Radio AG. Gegen dieses Urteil bestand kein ordentliches Rechtsmittel.

Radio Alpin Grischa will Urteil vom Januar aufheben lassen

Die Radio Alpin Grischa AG stellte beim Bundesverwaltungsgericht in der Folge ein Revisionsgesuch. Sie beantragte, es sei das Urteil vom Januar aufzuheben und neu zu entscheiden.

Die Radio Alpin Grischa AG machte geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 23. Januar 2025 aus Versehen erhebliche Tatsachen in den Akten nicht berücksichtigt. Das Gericht habe übersehen, dass die Radio Alpin Grischa AG im Konzessionsverfahren die erforderliche Anzahl von Programmschaffenden vorgesehen habe.

Das Gericht kommt nun zum Schluss, dass kein Revisionsgrund vorliegt und deshalb nicht erneut über die Vergabe der Konzession entschieden werden muss, wie es in einer Medienmitteilung schreibt.

Fehlende Stellenangaben verhindern Erfolg des Revisionsgesuchs

Das Konzessionsgesuch enthält keine klaren und unmissverständlichen Angaben zur Zahl der Stellen im Programmbereich. Mit einem Revisionsgesuch kann zudem die rechtliche Begründung eines Urteils nicht in Frage gestellt werden.

«Wir haben stets darauf vertraut, dass die Gerichtsverfahren zu unseren Gunsten ausfallen werden – und dies wurde ein weiteres Mal bestätigt», kommentiert Silvio Lebrument, Verwaltungsratspräsident von Somedia, den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in einer Medienmitteilung vom Mittwoch.

Zu Revisionen von rechtskräftigen Urteilen kommt es nur sehr selten. Die gesetzlichen Bedingungen dafür sind sehr hoch, weil die Rechtssicherheit ansonsten gefährdet wäre. Dieser Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte 11. Januar 2024 die Konzession für ein Lokalradio überraschend an die Radio Alpin AG von Roger Schawinski und Stefan Bühler vergeben. Gegen diesen Entscheid reichte die Südostschweiz Radio AG erfolgreich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. (Urteil A-1452/2025 vom 19.11.2025)

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